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icon14.gif   Diskussion zu "Bezug und Handel mit Arzneimitteln - Strafvorschriften" [Beitrag #627] :: Sun, 13 November 2005 10:26 Zum nächsten Beitrag gehen
Was guckst du?




My medication: @Morning 1ml topical lotion (s. 09/06): 20mg Minox. (2%) @Night 1ml topical lotion (s. 08/06): 20mg Minox. (2%), 0,3mg Fin. (0,03%), 1mg Mela. (0,1%). Before: 08/05 to 07/06: 1,25mg Fin. oral p.d.

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icon10.gif   @alopezie.de --->und was ist mit koks? dürfen wa doch noch oder? ;D [Beitrag #671 ist eine Antwort auf Beitrag #627] :: Sun, 13 November 2005 21:08 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
oT

[Aktualisiert am: Sun, 13 November 2005 21:08]




0,5mg Avo(stopped since 2.8.06),NEM, since 16.8.06 1,25mg finasterid, 50ug T4, Rogaine 2%,

He-MaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaN Very Happy

Et es wie et es, et kütt wie et kütt, und et hätt noch immer jot jejange Laughing

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icon12.gif   Hey Quick, von Koks war nie die Rede! Also... HANDELN!!! (o.T.) [Beitrag #675 ist eine Antwort auf Beitrag #671] :: Sun, 13 November 2005 21:27 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Was guckst du?




My medication: @Morning 1ml topical lotion (s. 09/06): 20mg Minox. (2%) @Night 1ml topical lotion (s. 08/06): 20mg Minox. (2%), 0,3mg Fin. (0,03%), 1mg Mela. (0,1%). Before: 08/05 to 07/06: 1,25mg Fin. oral p.d.

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icon10.gif   Re: @alopezie.de --->und was ist mit koks? dürfen wa doch noch oder? ;D [Beitrag #676 ist eine Antwort auf Beitrag #671] :: Sun, 13 November 2005 21:30 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Nein, da gibt es natürlich auch was passendes - das Betäubungsmittelgesetz. Very Happy
Da gibt es dann noch längere Urlaubsaufenthalte (meist ohne Meeresblick) Shocked




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Re: Bezug und Handel mit Arzneimitteln - Strafvorschriften [Beitrag #9671 ist eine Antwort auf Beitrag #627] :: Mon, 30 January 2006 03:02 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Also nix gegen allgemeine Hinweise auf Strafvorschriften, aber so wie das hier dargestellt wird, stimmt´s natürlich nicht...

Man muss schon das Gesetz genau lesen:

Die hier genannten Vorschriften verweisen zunächst immer auf weitere Voraussetzungen in anderen Paragraphen ("wer entgegen § 47 Abs. 2 Satz 1 bezieht"

Die entsprechenden Paragraphen geben hier erst Aufschluß darüber, wer überhaupt als "Täter" in Frage kommt (sog. persönlicher Anwendungsbereich). Das sind durchweg nur Pharmahersteller, Ärzte usw.

Es ergibt sich, dass das AMG gar nicht den Zweck verfolgt, den Verbraucher zu bestrafen, sondern ihn vielmehr zu schützen, und zwar davor, dass er in Deutschland von Ärzten, Pharmaherstellern und Co. schlecht, bzw. falsch medikamentiert wird. Dementsprechend richtet sich das Gesetz auch nur an solche Personen! Nicht jedoch an den Verbraucher! Exclamation

Also keine Angst vor dem AMG... Cool

Anders sieht es dagegen mit dem BtMG aus, also zB bei Steoriden, anabolika, etc. Shocked Aber das steht auf einem anderen Blatt, und wahrscheinlich zu Genüge in anderen Foren Wink


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Re: Bezug und Handel mit Arzneimitteln - Strafvorschriften [Beitrag #9733 ist eine Antwort auf Beitrag #9671] :: Mon, 30 January 2006 16:14 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
nichts desto trotz werden alle die offen medikamente zum verkauf anbieten oder offen angeben das sie das medikament "XY" kaufen möchten editiert.

Quick




0,5mg Avo(stopped since 2.8.06),NEM, since 16.8.06 1,25mg finasterid, 50ug T4, Rogaine 2%,

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Et es wie et es, et kütt wie et kütt, und et hätt noch immer jot jejange Laughing

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Re: Bezug und Handel mit Arzneimitteln - Strafvorschriften [Beitrag #9738 ist eine Antwort auf Beitrag #9733] :: Mon, 30 January 2006 16:51 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
klar, ist auch gut so! Smile

wollte nur, dass nicht jeder, der übers internet generika aus übersee bezieht, sich deswegen jedesmal in die hosen macht... Laughing

selbst wenn solche medis mal beim zoll landen gibt´s keine probleme wenn man von nichts wusste...



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AMG Bezug und Handel mit Arzneimitteln - Strafvorschriften [Beitrag #9744 ist eine Antwort auf Beitrag #9671] :: Mon, 30 January 2006 17:31 Zum vorherigen Beitrag gehen
Das liegt wohl ein Mißverständnis vor.

Pharma-Großhändler, Apotheken und Ärzte (und einige andere) haben - unter jeweils definierten Bedingungen - eine "Positiv-Erlaubnis" zum Bezug und evtl. Handel von Arzneimitteln - siehe § 47 (1)

Sie dürfen dies auch nur zweckmäßig tun - siehe § 47 (2)

Die Nichtnennung von Patienten bedeutet nicht automatisch "gesetzloser Raum" - sondern schlichtweg das grundsätzliche Verbot für Bezug und/oder Handelstätigkeit Shocked Exclamation - soweit dies nicht im Rahmen des AMG durch den erlaubten Abgabekanal erfolgt.

Ausgenommen ist lediglich der Bezug aus dem EU-Raum aus Apotheken im Versandweg, sowie die Mitnahme als persönlicher Reisebedarf (steht auch irgendwo im AMG)

Das es in der Praxis im Einzelfall keine Rechtsverfolgung ergibt, dürfte ähnlich wie beim illegalen Download zu sehen sein. Die Behörden haben schlichtweg keine Zeit hierfür.




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