Nicht gerade selten kommt es vor, dass Haartransplantationen aus Sicht des behandelten Patienten „schief gegangen sind“. Der Klassiker hierbei sind wohl Breitnarbenbildung u./oder zu lange Narbe am Hinterkopf, schlechte Narbenbildung überhaupt wie auch schlecht „designte“, unnatürlich wirkende Haarlinie oder ungenügende Dichte usw.
Die wohl enorme Zahl der Korrektur-Operationen spricht hier für sich. Für den Patienten sind gerade die Korrektur-Operationen, die im medizinrechtlichen Jargon Revisions-Operationen genannt werden, zudem deutlich teurer als der fehlgeschlagene Ersteingriff selbst überhaupt. Damit verbindet sich die Frage, wann ich als Patient berechtigter Weise Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld habe gegen die Klinik, bei der der misslungene oder gar entstellende Ersteingriff vorgenommen worden ist. Also kurz gesagt, wann ich entschädigt werden kann.
RA Christoph Bomke aus Berlin geht dieser Frage in einem Beitrag in unserem Experten-Blog Haarausfall nach