Hi zusammen,
ich nehme seit ungefähr 9 Wochen generisches Baricitinib (4mg), also den in Olumiant enthaltenen Wirkstoff, aus Indien ein. Seit ca. 6 Jahren habe ich AU.
Bereits nach ca. 2 Wochen kamen die ersten Flaumhaar. Seitdem ist der Flaum überall dichter geworden, auch Augenbrauen und Wimpern sind gekommen. Allerdings lassen sich die pigmentierten Haare Zeit. Bisher sind nur welche an einige Stellen im Bart und im Intimbereich gekommen.
Nebenwirkungen habe ich, abgesehen von verstärktem Appetit in den ersten Wochen, nicht festgestellt. Obwohl ich viel unter Menschen bin habe ich auch keinen Infekt bekommen. Mein Blutbild, welches nach 4 Wochen erstellt wurde, sieht super aus. Meine Monozyten haben sich leicht reduziert und sind nun zum ersten Mal in 4 Jahren fast wieder im Referenzbereich. Das spricht für eine zurückgehende Entzündungsreaktion im Körper. Allgemein ist mein Wohlbefinden deutlich gestiegen, was aber sicherlich auch psychisch bedingt ist.
Man hofft natürlich, dass endlich die pigmentierten Haare am Kopf kommen, aber mir war vorher klar dass man sehr geduldig sein muss und es keine Erfolgsgarantie gibt. Daher bin ich mit den bisherigen Ergebnissen sehr zufrieden und zuversichtlich dass noch mehr kommt. Bereits jetzt hat mein Selbstwertgefühl einen unglaublichen Schub bekommen.
Mittlerweile habe ich Klage vor dem Sozialgericht gegen den Widerspruchsbescheid eingereicht. Meine Klage bezieht sich v.a. darauf, dass die Ablehnung der Kostenübernahme nicht zulässig ist, da die zugrundeliegende Einordnung (durch den G-BA) von Olumiant, zur Behandlung der Alopecia Areata, als Lifestyle Arzneimittel falsch ist. Es handelt sich um eine Autoimmunerkrankung, welche behandelt werden muss. Andere nicht lebensbedrohliche (kosmetische) Autoimmunerkrankungen, wie z.B. atopische Dermatitis, werden ebenfalls mit diesem Wirkstoff behandelt. Das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet, dass der untergesetzliche Normgeber wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich behandelt. (BSG, Urt. v. 17.09.2013, B 1 KR 54/12 R, Rn. 54) Es gibt einige Urteile des BSG, welche man argumentativ anführen kann. Leider ist es dennoch eher unwahrscheinlich, dass der Klageweg erfolgreich sein wird. Gegen eine Entscheidung eines vermeintlichen Expertenausschusses wie dem G-BA erfolgreich zu klagen ist sehr schwierig, da man selbst ja kein Experte ist. Es wäre sehr hilfreich, wenn man zumindest eine Interessenvertretung wie z.B. den Alopecia Areata Deutschland e.V. hätte, die einen dabei unterstützen und entsprechende Lobby-Arbeit leisten. Der Verein scheint es sich aber eher zur Aufgabe gemacht zu haben, entgegen den wissenschaftlichen Erkenntnissen, sich gegen den medizinischen Fortschritt zu stellen und stattdessen lieber seine regelmäßigen „come together´s“ und Familientreffen abzuhalten. Wäre ja auch blöd für den Verein, wenn plötzlich niemand mehr kommt, weil alle wieder Haare haben.
Ich hoffe, dass möglichst viele Betroffene klagen werden, ansonsten wird sich nichts ändern. Die Klage vor dem Sozialgericht ist kostenlos, ihr habt also nichts zu verlieren.
LG