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Schadensersatz bei übermäßiger Narbenbildung zB durch FUT [Beitrag #104788] :: So, 05.07.15 15:19 Zum nächsten Beitrag gehen
Nicht gerade selten kommt es vor, dass Haartransplantationen aus Sicht des behandelten Patienten „schief gegangen sind". Der Klassiker hierbei sind wohl Breitnarbenbildung u./oder zu lange Narbe am Hinterkopf, schlechte Narbenbildung überhaupt wie auch schlecht „designte", unnatürlich wirkende Haarlinie oder ungenügende Dichte usw.

Damit verbindet sich die Frage, wann ich als Patient berechtigter Weise Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld habe gegen die Klinik, bei der der misslungene oder gar entstellende Ersteingriff vorgenommen worden ist.

RA Christoph Bomke aus Berlin geht dieser Frage in einem Beitrag in unserem neuen Experten-Blog Haartransplantation nach

[Aktualisiert am: So, 05 Juli 2015 15:29]




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Aw: Schadensersatz bei übermäßiger Narbenbildung zB durch FUT [Beitrag #104789 ist eine Antwort auf Beitrag #104788] :: So, 05.07.15 16:16 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
FUT Vernarbung ist korriegierbar, dafür gibt es einige Möglickeiten.
Was passiert bei unkorrigierbare FUE VErnarbung und massive Ausdünnung der Spenderzone? Oder Entnahmen weit aus der "sichere" Spenderzone? FUE Entnahmen die eine sehr stark definierte "Grenze" haben, spricht die Entnahmen hören auf einer Linie auf, keine Feder- und Übergangszone im Spenderbereich?

[Aktualisiert am: So, 05 Juli 2015 17:27]





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Aw: Schadensersatz bei übermäßiger Narbenbildung zB durch FUT [Beitrag #104790 ist eine Antwort auf Beitrag #104789] :: So, 05.07.15 16:29 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Fehler und Pfusch gibt es bei allen Spielarten der Haartransplantation.
Das Thema FUE und der damit verbundene "Tourismus" wird in Kürze ein eigenes Thema von RA Bomke bilden !

Durchaus etwas komplexer ...

[Aktualisiert am: So, 05 Juli 2015 16:30]




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Aw: Schadensersatz bei übermäßiger Narbenbildung zB durch FUT [Beitrag #104796 ist eine Antwort auf Beitrag #104788] :: So, 05.07.15 19:32 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Guten Tag, meines Wissen nach, wird ein privaes Gutachten bei Gericht nicht anerkannt. In einer juristischen Auseinandersetzung wird das Gericht immer einen eigenen Gutachter bestellen. Es stellt sich hier die Frage, ob das selbstständig in Auftrag gegebene Gutachten überhaupt von der Versicherun g übernommen wird.
Zur FUT Behandlung. Ein Teil der Mitglieder der Deutschen Haarchirurgen sind Mitverfasser der "Diomed" Aufklärungsbogen. Diese sind standartisiert in der Haarchirurgie. Gleichzeitig ist in diesem Aufklärungsbogen das schicksalhafte Risiko der Narbenverbreiterung erwähnt. Somit kein Behandlungsfehler. Weiterhin haben an dem Entwurf dieses Aufklärungsbogens u. a. Herr Professor Gubisch aus Stuttagrt mitgearbeitet. Ich glaube, Herr Prof. Gubisch hat in seinem Leben noch keine nennenswerten Haartransplantationen durchgeführt, sonder gilt als absoluter Spezialist für Nasenoperationen.
Weitere Verfasser des Aufklärungsbogens sind Frau Dr Eberle aus München(früher bei Dr Lucas in München) und Herr Dr Neidel in Düsseldorf. Ich vermute, daß zumindest Frau Dr Eberle keine
wesentlichen FUE Behandlungen durchgeführt hat. Bei Herrn Dr Neidel bin ich mir nicht so sicher, habe allerdings beim Studieren des Aufklärungsbogens und den Op Abläufen bei FUE festgestellt, daß die Schilderungen nicht einem tagtäglichen Ablauf entsprechen.
Dies verwundert kaum, da beide Ärzte seit vielen Jahren FUT Behandlungen durchführen und eine Umstellung in hoher Qualität auf FUE sicher schwierig ist. Aber wie gesagt, da bin ich nicht sicher.

Trotzdem frage ich mich falls ich recht habe: Wer in Deutschland die Gutachten erstellen soll ? Etwa ein Konkurrent? Wir haben doch nur wenige Anbieter. Ist der Standard der FUE Transplantationen in Deutschland hoch genug , als das jemand Gutachten bei Behandlungsfehler für FUE Behandlungen ausstellen kann. Wenn ja, wo ist die Expertise? Wieviel FUE Operationen haben die Gutachter durchgeführt und ab wann ist man Spezialist.
Wer legt die Standards in der Haartransplantation fest und in wie weit kann ein behandelnder davon abweichen?
Man kann sicher auch darüber diskutieren, ob man keine Mini oder Micrografts mehr macht. Der Anwalt empfindet eine solche Operation als Behandlungsfehler.
Was bitte; ist den ein Graft mit einem einzelnen Haar. Ist das kein Micrograft von seiner medizinischen Definition? Oder weshalb soll ein geschickter Operateur im Mittelkopfbereich nicht Grafts einsetzen mit 3 oder auch 4 Haaren um mehr Dichte zu bekommen. Das sind Minigrafts!!!!
Wer also will darüber ein Gutachten erstellen und bringt man damit nicht Operateure in eine unmögliche Situation. Jeder Patient der aus seiner Behandlung Kapital schlagen will (Hier sind von 30000 € die Rede), sucht nach Fehlern. Der Arzt schützt sich durch seinen Aufklärungsbogen.
Meine Meinung: Wenn wir eine gutachterliche Kommission wollen, dann muss es festgelegte internationale Standards geben. Eine Haartransplantation ist allerdings teilweise sehr individuell.

Kurz noch zum Thema Schadenersatzanspruch um damit nicht auch in Deutschland Hoffnungen bei dem Einen oder Anderen zu wecken.
Wir reden bei einer Haartransplantation von einem minimal invasivem Eingriff, der minimale Risiken in sich birgt.
Mir ist kein Fall in Deutschland bekannt (wir haben keine amerikanischen Verhältnisse) wo es eine Schadenersatzzahlung in 5 stelliger Größenordnung gegeben hat.
LG Jürgen




Hairmedic
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Kontakt: info@hairmedic.de
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Aw: Schadensersatz bei übermäßiger Narbenbildung zB durch FUT [Beitrag #104797 ist eine Antwort auf Beitrag #104789] :: So, 05.07.15 19:56 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Hallo Hattingen Hair,
das Problem ist, daß auch etwas was korrigierbar ist, ein Behandlungsfehler sein kann und Schadenersatz nach sich ziehen könnte. Ein ästhetischer Eingriff wie Brustvergrößerungen , Liftings usw, der nicht lege artis durchgeführt wurde kann korrigierbar sein, könnte aber auch Schadenersatz bedeuten. Nur in einem geringeren Ausmaß.
Ich weiß , was Sie meinen. Wir alle kennen das Problem. Wenn hier etwas falsch verstanden wird und Gerüchte kusieren, daß evtl 20000 bis 30000 e Schadenersatz "winken" wird unsere Branche viel erleben.
Es geht hier auch nicht um FUT oder FUE.
Nehmen wir mal ein Beispiel: Sie führen FUT Haartransplantationen mit mehr als 2000 Grafts in einer Session durch und haben damit eine gute Erfahrung. Sie haben sich spezialisiert und Sie machen ernsthaft gute Ergebnisse. Kompliment. Wer also will Ihnen diese Erfahrung absprechen. Sie ist individuell und sie ist erfolgreich. Jetzt geraten Sie an einen Gutachter der nur 1000 bis 1500 Grafts in einer Session setzt und behauptet: Mit einer Megasession erhöht sich das Risiko für den Patienten, daß sowohl die Narbe breiter wird und andere Risiken sich ebenfalls erhöhen. Das ausschließlich weiler größer Behandlung nicht durchführt aus Überzeugung, oder auch personell nicht in der Lage ist diese durchzuführen.
Was ist dann Standard? Ist es dann ein Behandlungsfehler, wenn es ein Problem gibt ? Wer in Deutschland ist kompetent das zu beurteilen?
Wir schaffen es noch nicht einmal in Deutschland einen Hals Nasen Ohren Arzt daran zu hindern Brustvergrößerungen durchzuführen, deshalb sollten wir auch akzeptieren , daß verschiedene Anbieter sich unterschiedlich spezialisieren. Wenn Sie erfolgreich arbeiten ist es ihr Standard.
Nur meine Meinung
JW




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Aw: Schadensersatz bei übermäßiger Narbenbildung zB durch FUT [Beitrag #104798 ist eine Antwort auf Beitrag #104788] :: So, 05.07.15 20:24 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Zitat:
Wenn hier etwas falsch verstanden wird und Gerüchte kusieren, daß evtl 20000 bis 30000 e Schadenersatz "winken" wird unsere Branche viel erleben.


Von amerikanischen Zuständen sind wir glücklicherweise noch weit entfernt, dass kann bei einem klugen Verhalten der Klinik sogar ein teurer Schuß in den Ofen werden. Aber "Wild-West" haben wir auch nicht.

Vielleicht hätten wir auch besser mit dem Thema FUE und unseren "Tourismus-Reiseanbietern" anfangen sollen, dann würden sich jetzt nicht gerade die FUT-Leute auf die Füße getreten fühlen.

Aber Spaß beiseite, ich denke schon dass die anwaltlichen Ausführungen verdeutlichen, dass man die Themen OP-Methoden und Patienteninformation auf keinen Fall in die niedliche Ecke schieben sollte. Das gilt nicht nur für die FUT alleine, aber auch.

Es sollte auch jedem FUT-Arzt klar sein, dass diese Methode für die Entnahme von gerade mal 500 oder 1000 Grafts im späteren Verlauf durchaus schwierige Fragen aufwerfen kann.

Ein verbindlicher "Goldstandard" ist die FUT definitiv nicht mehr, auch wenn mancher renommierte Arzt (oder Ärztin) in Deutschland davon noch träumen mag. International bieten die meisten renommierten Ärzte nur FUE oder zumindest beide Methoden an.

Das es 2015 noch eine ganze Menge Kliniken gibt, die ihren Patienten keine differenzierte OP-Empfehlung im Bereich der Haartransplantation geben können oder wollen, könnte daher schon ein juristisches Risiko insich bergen.

Von Kliniken, die (noch ungestört) Punch-Technik als FUE verkaufen mal ganz abgesehen, aber das ist noch ein anderes Thema.

Wer eine bestimmte Technik nicht anbieten kann oder will sollte seinen Patienten lieber wegschicken als nachher darüber zu diskutieren. Das gilt für Haare wie für Brüste usw. Ich habe größte Hochachtung vor Medizinern, die auf der einen Seite "wissen was sie tun", aber dann auch die Grenzen Ihres Handelns erkennen können.


[Aktualisiert am: So, 05 Juli 2015 20:27]




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Aw: Schadensersatz bei übermäßiger Narbenbildung zB durch FUT [Beitrag #104799 ist eine Antwort auf Beitrag #104788] :: So, 05.07.15 21:17 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
"Es sollte auch jedem FUT-Arzt klar sein, dass diese Methode für die Entnahme von gerade mal 500 oder 1000 Grafts im späteren Verlauf durchaus schwierige Fragen aufwerfen kann. "

Hallo,
ich wage jetzt mal eine Prognose. Das läßt sich nicht durchführen. Der Verband der Haarchirurgen, der anscheinend Gutachten erstellen soll, besteht in erster Linie aus FUT Ärzten (ich bin übrigens kein Verfechter der FUT Methode, das ist sicher in der letzten Zeit klar geworden).
Einen Behandlungsfehler nachzuweisen ist mehr als schwierig. Man entnimmt zur Zeit mit dem Roboter. Ist es ein Behandlungsfehler, nur weil er international noch nicht anerkannt ist?
Sollte er etabliert sein, kann ihn sich immer noch nicht jeder leisten.
Medizinisch ist die Haartransplantation seit 30 Jahren in Deutschland eine "Grauzone". Wenig Anbieter , viel Mißgunst, mittelmäßige Leistungen, geringe Reputation.
Kaum ein Facharzt für Plastische Chirurgie hätte sich je ernsthaft mit dem Thema auseinandergesetzt, geschweige selbst durchgeführt.
Seit Jürgen Klopp und der steigenden Nachfrage sieht das anders aus. Jetzt stellt man fest, daß man ohne großes Risiko "gutes"Geld verdienen kann und es wird allgemein " aufgerüstet".
Der nächste Schritt sollte jetzt sein, daß es einen bestimmten Qualifikationsnachweis geben müsste, um Patienten vor der Entnahme von unwiederbringlichem Material zu schützen.
Das würden sicherlich auch die Haftpflichtversicherungen gerne sehen. Wie ein Laserschein, oder ähnliches.
Wenn es morgen am Tag weltweit zwei oder drei Nekrosen bei Megassessions durch zu enges transplantieren gibt die mit Ihren Auswirkungen und Bildern veröffentlicht werden, werden eine Menge konservativer Mediziner, wieder an die Zeit der 1000 bzw 1500 Grafts erinnern.
Ich glaube, es wird nicht gelingen gegen die Überzeugung eines Arztes einen Behandlungsfehler nachzuweisen, sofern er über die Vor und Nachteile jeder Behandlung aufklärt.
Trotzdem gibt er Ratschläge in seine Richtung.
LG Jürgen







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Aw: Schadensersatz bei übermäßiger Narbenbildung zB durch FUT [Beitrag #104822 ist eine Antwort auf Beitrag #104799] :: Mo, 06.07.15 11:52 Zum vorherigen Beitrag gehen
Für Augenbrauentransplantationen benutzen wir ausschliesslich nur FUT, weil nur damit die Biegung der Haarschäfte am besten bei der Einpflanzung kontrolliert werden kann. Bei Wimpern auch. Dies kann ich vor jeder argumentieren!
Grosse,FUE Sitzungen müssen sich immernoch an grosse dichte FUT Sitzungen messen. Dazu ist viel zu wenig Zeit vorbei gegangen um die Anzahl an konstant gute gelieferte Ergebnisse zu vergleichen. Mal schauen wie die massive Splitterei bei grosse FUE Sitzungen sich an die langfristigkeit der Ergebnisse auswirkt.
Die Gutachter in Deutschland und Österreich sind meistens ein Witz. Wir haben von Fällen gehört wo bei einen 20-jährigen mit eine klare Prognose zu NW6 eine weibliche extra tiefe Haarlinie gepasst wurde und der Gutachter fand dies i.O, obwohldie jetzt isolierte ultra tiefe Haarlinie ohne Verbindung zu den zurückgegangenen Haarkranz geblieben ist, die Wuchsrichtungen und Winkeln waren komplett daneben usw.





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