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Schadensbegrenzung in Deutschland [Beitrag #163440] :: Di, 23.08.22 09:53 Zum nächsten Beitrag gehen
Gibt es hier im Forum vielleicht geschilderte Fälle, wo Patienten nach Rückkehr nach Deutschland einen Arzt wegen Komplikationen aufsuchen mussten?

Fragen (Falls es keine Erfahrungen dazu gibt, gerne als offene Diskussion):

1.) Wie könnte eine Nachbehandlung in Deutschland generell ablaufen?
2.) Zahlt die GKV oder PKV überhaupt die Kosten, da die Behandlung ja in der Türkei war?
3.) Kann ein Krankenhaus oder ein niedergelassener Arzt die Behandlung ablehnen?


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Aw: Schadensbegrenzung in Deutschland [Beitrag #165193 ist eine Antwort auf Beitrag #163440] :: Di, 03.01.23 15:22 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Kann keiner etwas dazu berichten?


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Aw: Schadensbegrenzung in Deutschland [Beitrag #165194 ist eine Antwort auf Beitrag #163440] :: Di, 03.01.23 16:27 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Wovon sprichst du denn genau ?
Entzündungen, Nekrosen ?

Das zahlt die Kasse




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Aw: Schadensbegrenzung in Deutschland [Beitrag #165197 ist eine Antwort auf Beitrag #163440] :: Di, 03.01.23 19:39 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Hallo zusammen,
@Daniel91 das ist nicht ganz richtig und ist auch nicht die Regel.
Seit ein paar Jahren sind die Krankenkassen nicht mehr verpflichtet, Komplikationen nach Schönheitsoperationen zu bezahlen. Sie übernehmen in der Regel die Kosten und erstellen dem Patienten im Nachgang eine Rechnung.
Wenn der behandelnde Arzt die KK nicht unbedingt über die Auswirkungen informiert, gibt es keine Probleme. Anders sieht es aus, wenn es sich um eine schwerwiegende Komplikation gerade im Ausland handelt z B. Herzstillstand, Reanimation, Krankenhausaufenthalt usw. Dies gilt auch in Deutschland. Allerdings kann man sich in Deutschland gegen genau diese Fälle für relativ wenig Geld versichern. Im Ausland nicht.
@DELH100670
Der erste Weg ist natürlich zu einem Arzt, der die Situation beurteilen kann. Dermatologen, Plastischer Chirurg., oder ähnlich. Akuter Fall, Schmerzen außerhalb von Dienstzeiten natürlich Krankenhaus mit den entsprechenden Abteilungen. Punkt 2 ausführlich beschrieben .Punkt 3 bei einem akuten Notfall darf kein Arzt oder Krankenhaus Hilfe ablehnen. Du wirst also in jedem Fall versorgt, musst aber mit den in Punkt 2 beschriebenen Maßnahmen rechnen.
Beste Grüsse J Weiand

[Aktualisiert am: Di, 03 Januar 2023 19:50]




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Aw: Schadensbegrenzung in Deutschland [Beitrag #165210 ist eine Antwort auf Beitrag #165197] :: Mi, 04.01.23 10:01 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Danke für die Info.

Macht es bei der Betrachtung denn einen Unterschied, ob die Behandlung in Deutschland, Belgien oder Türkei stattgefunden hat? So wie du das schilderst würde ich sagen "nein" da Schönheitsoperation

Möchte dazu kurz eine Klammer aufmachen, die eigentlich nicht zum Thema gehört: dass eine Haartransplantation allgemein als "Schönheitsoperation" deklariert wird (ich betone allgemein, ist nicht deine Definition) finde ich persönlich echt grenzwertig: eine Brust OP, Lippen oder Hintern aufspritzen sind für mich Schönheitsoperationen, die ich erstens als absolut unnötig ansehe und zweitens auch noch wesentlich riskanter sind. Eine Haartransplantation sehe ich eher als restaurative mitunter wiederherstellende Behandlung.


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Aw: Schadensbegrenzung in Deutschland [Beitrag #165212 ist eine Antwort auf Beitrag #165210] :: Mi, 04.01.23 10:24 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Wieso grenzwertig? Man sollte sowas nicht eindimensional und aus der Ich-Perspektive sehen. Es gibt Frauen die nach einer Krebserkrankung und Entfernung von Tumoren beide Brüste amputieren mussten und für die Betroffenen ist eine Brust-OP auch eine "Wiederherstellung" oder Patienten/innen die im Gesicht Korrekturen vornehmen, weil diese aufgrund dessen unter extremen psychischen Problemen leiden etc.

[Aktualisiert am: Mi, 04 Januar 2023 10:25]


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Aw: Schadensbegrenzung in Deutschland [Beitrag #165215 ist eine Antwort auf Beitrag #163440] :: Mi, 04.01.23 17:36 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Hallo DELH100670,
natürlich ist es ein Unterschied:
1. Die Versicherungen, die solche Probleme absichern sind sehr begrenzt. Die Ärzte müssen sich bei den Versicherungen registrieren und werden natürlich nach Ihren Schadenfällen beurteilt. Das kann man bei einem ausländischen Arzt in der Regel nicht. Schönheitsoperationen nennt man ja normalerweise die Operationen, die keiner medzinischen Indikation unterliegen. Heißt : Operationen für die eine Krankenkasse nicht aufkommt und die nicht medizinisch notwendig sind. Weshalb Du einen Unterschied zwischen einem jungen Mädchen mit einer zu kleinen Brust und deren Leidensdruck und einem jungen Mann mit einer beginnenden oder ausgeprägten Glatze siehst verstehe ich nicht.
Darüber hinaus darf man in der Werbung nicht alles glauben. Eine ausländische Fir,ma allen voran die Türkei, kann in Deutschland mit jeglichen Unwahrheiten, oder mit vorher/nachher Fotos werben und ist nicht zu belangen. Das geht bei einer Deutschen Firma nicht. Hier gibt es bei unwahrer Werbung, Großspurigkeit die nicht belegbar ist, falschen Versprechungen fast umgehend Abmahnungen von Wettbewerbern oder Vereinen gegen unlautere Werbung.
Darüber hinaus reißt sich wohl keine Privatklinik, oder Praxis in Deutschland um die Tatsache einen Wundinfekt, oder andere Probleme nach Operationen von Patienten aus Billigländern zu behandeln. Schlussendlich besteht für den Behandler immer noch das Risiko, daß er für ein Negativergebnis verantwortlich gemacht wird. Alles schon dagewesen.
Beste Grüße
J Weiand




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Aw: Schadensbegrenzung in Deutschland [Beitrag #165217 ist eine Antwort auf Beitrag #165212] :: Mi, 04.01.23 22:07 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
NoobNoobilicious schrieb am Mi, 04 Januar 2023 10:24
Wieso grenzwertig? Man sollte sowas nicht eindimensional und aus der Ich-Perspektive sehen. Es gibt Frauen die nach einer Krebserkrankung und Entfernung von Tumoren beide Brüste amputieren mussten und für die Betroffenen ist eine Brust-OP auch eine "Wiederherstellung" oder Patienten/innen die im Gesicht Korrekturen vornehmen, weil diese aufgrund dessen unter extremen psychischen Problemen leiden etc.
Wird das eigentlich von der Kasse übernommen?

Ich habe durch einen Tumor, der just entfernt wurde im Oberkiefer Regio 2-1 bis 2-3, lockere Zähne in der Front. Die müssen alle entfernt werden. Die Kasse zahlt NICHTS für Zahnersatz.




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Aw: Schadensbegrenzung in Deutschland [Beitrag #166465 ist eine Antwort auf Beitrag #163440] :: Di, 04.04.23 12:01 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Möchte mein Thema nochmal aufwärmen und mit einem Beispiel etwas konkreter werden:

Kann mein behandelnder Hautarzt, wo ich seit Jahren Patient bin, mich bei einer Komplikation nach der OP (z.B. eine Entzündung, wo eine antibiotische Salbe verschrieben werden sollte) ablehnen mit der Begründung, dass ich doch zu der Klinik gehen solle, wo die OP gemacht wurde? Dies gilt natürlich nur unter der Voraussetzung, dass logistisch in vertretbarer Zeit möglich ist. Andernfalls hätte ich ja keine Wahl und müsste dann in die dermatologische Notaufnahme eines Krankenhauses.

Sorry wenn die Frage schon beantwortet wurde aber ich schnall es dann irgendwie nicht


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Aw: Schadensbegrenzung in Deutschland [Beitrag #166468 ist eine Antwort auf Beitrag #163440] :: Di, 04.04.23 14:31 Zum vorherigen Beitrag gehen
Aktue Notfälle müssen vom Arzt behandelt werden:
https://www.anwalt.org/behandlungspflicht/#Wann_duerfen_Aerzte_ggf_Patienten_ablehnen

Nicht ganz das selbe, aber ich habe gerade eine Aktue Entzündung durch ein Tattoo, war vorgestern Nacht in der derm. Notambulanz, komplette Behandlung inklusive Bandagen, Medikamente/Cremes über die Kasse abgerechnet.

[Aktualisiert am: Mi, 05 April 2023 14:06]




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