Aw: Meinungsfreiheit ... und die Grenzen [Beitrag #131014 ist eine Antwort auf Beitrag #131007] :: Di, 09.01.18 15:08
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Mona
Beiträge: 1897 Registriert: März 2006
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Marisu schrieb am Tue, 09 January 2018 13:58Okay korrigiere mich wenn ich falsch liege, sofern zwischen Arzt und Patient nichts vereinbart wurde:
Ich habe ein Recht am eigenen Bild, da ich das Motiv bin d.h. ohne meine Einwilligung darf es nicht verwendet/veröffentlicht werden
Der Arzt ist Urheber des Bildes, da es sein Werk ist d.h. ohne seine Einwilligung darf es nicht veröffentlicht werden.
Wie gesagt, das kommt darauf an, was vereinbart wurde, denn im Zweifel kann die Sache recht kompliziert sein. Zu empfehlen ist daher in jedem Falle, solche Angelegenheiten vorher schriftlich festzuhalten. Hier mal als Beispiel etwas Input dazu:
https://www.heise.de/foto/artikel/Mein-Bild-gehoert-mir-Rechtsfragen-rund-ums-Bild-226814.html
Was diesen/deinen speziellen Fall angeht:
Handelt es sich um Bilder, die eine gelungene HT dokumentieren, wird sich wohl kaum ein Anbieter beschweren. Oftmals ist im Hintergrund sogar auch das Firmenlogo zu sehen und insgesamt wird sich dann wohl jeder Anbieter freuen, wenn seine Behandlung hier werbewirksam vorgestellt wird.
Viele Grüße,
Mona
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