eragon Beiträge: 2493 Registriert: Juli 2007 Ort: Carvahall
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Soweit ich weiß reicht es nicht aus wenn der Polizist (der auf jeden Fall vorbeikommen wird wenn du sagst "kann mich nicht erinnern") meint die Person zu erkennen. Selbst wenn es noch so eindeutig ist. Er wird fragen "sind Sie das?". Oder er fragt Nachbarn, wen auch immer. Haupsache jemand bestätigt die Identität.
Finden sie niemanden, bekommt der Farzeughalter evtl. die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen.
Bin neulich auch in der 30er abgelichtet worden. Normalerweise halte ich mich auch an Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere innerorts. Allerdings kann ich mich nicht damit anfreunden, wenn Gemeinden nur am Ortsschild deklarieren, daß die gesamte Gemeinde Zone 30 ist. Das ist zum Kotzen, da man das schnell vergißt oder übersieht und dann so wie ich - geblitzdinggst wird.
[Aktualisiert am: Fr., 27 November 2009 10:25]
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Geduld, Optimismus, Konsequenz
Also soweit ich weis,sind Blitzerfotos mittlerweile gestochen scharf, und liegen der Polizei/Bußgeldstelle immer bunt vor. Man bekommt nur die Kopie.
Von so einem Urteil hab ich noch nichts gehört. Wäre aber auch ein starkes Stück,da könnte ja jeder was dagegen machen.
Aber grundsätzlich kann man gegen alles Einspruch einlegen. Bloß das es dann zu ner Gerichtsverhandlung kommt,und ob sich das bei 18 drüber lohnt??? Mußt halt genau schauen wie es zu dem Blitzer gekommen ist,und,und,und...
"Vielleicht ist es die Möhre, vielleicht aber auch das viele Wasser oder doch die Birne oder die Kombi daraus.Seit ich diese Kombi esse habe ich keinen Haarausfall meine Haare werden zunehmend dichter. Mein Shampoo ist frei von chemischen Mitteln."(R.W.)
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