Vorsatz (unterscheide Absicht und Vorsatz 1. bzw. 2. Grades): "Wissen und Wollen der Tatbestandserfüllung"
Fahrlässigkeit: Meinst du strafrechtlich oder zivilrechtlich?
Unterlassene Hilfeleistung ist ein eigenständiges Delikt im StGB (§ 323c)
unechte Unterlassungsdelikte fordern noch eine Garantenstellung der nicht-handelnden Person.
alles klar? ...zu viele Fragen auf einmal.
und vergiss deine Theorie, Ärzte würden den Tatbestand der Körperverletzung vollenden, wenn sie ein Rezept für Fin ausstellen.
du hast den vorsatz hilfeleitung der aga-leute zu unterlassen
und das ist grob fahrlässig
capice
[Aktualisiert am: Mi., 09 Januar 2013 19:39]
Ich gebe Tipps, wie ich selber vorgehen würde... Ich bin kein Arzt und übernehme keine Haftung! Jeder ist für sein handeln selber verantwortlich! Denken dann machen!
Ältere Posts sind teilweise mittlerweile ungültig/mit Vorsicht zu genießen... ich lerne dazu und revidiere mit der Zeit meine Aussagen...
"Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben." - George Bernard Shaw
Vorsatz: Ich zwing dich Fin zu nehmen bzw. mischs dir ins Essen.
Grobe Fahrlässigkeit: Ich verschreibe es einer Schwangeren Frau.
Fahrlässigkeit: Ich verschreibe es jemandem der offensichtlich keine AGA hat oder empfehle es jemandem der bereits starke NW`s hatte weiterhin obwohl ich Kenntnis davon habe. Als Arzt natürlich, Laien haben nichts zu befürchten, die dürfen fast jeden Mist erzählen ohne rechtliche Konsequenzen (Siehe TE)
Unterlassene Hilfeleistung: Patient hat NW`s die durch Absetzen oder andere Medikation behoben werden könnten was aber vom Arzt weder empfohlen noch durchgeführt wird. Insbesondere beim Absetzen wäre das Ausbleiben einer Empfehlung des Absetzens gleichzeitig fahrlässig (je nach schwere der NW`s grob fahrlässig aber vermutlich kein Vorsatz außer man hat niedere Absichten).
Aber was du wissen willst ist etwas anderes und zwar ob das Verschreiben und Empfehlen von Fin Körperverletzung ist. Das Empfehlen von Laien schon mal gar nicht und das Verschreiben nach deutschem Straftrecht ebenso wenig. Keine zwingt dich zur Apotheke zu gehen, es zu kaufen und zu schlucken.
Ich kann zur sicheren Klarstellung morgen gerne mal meinen Prof. fragen, der ist Richter der sollte es wissen. Ist ein relativ eindeutiger Fall.