Haarausfall - Allgemeines Forum
Haarverlust, Mittel gegen Haarausfall (Finasterid, Minoxidil), Haarersatz





Startseite » Allgemein » Produktbezug » Dürfen Ärzte nichtzugelassene Medikamente einführen?
Anzeigen: Heutige Beiträge :: Umfragen :: Beitragsnavigator
Zur Baumansicht dieses Themas wechseln Ein neues Thema erstellen Antwort abschicken
Hallo!
Ich denke, mein Thread sagt schon alles. Die Frage ist ja immer, was macht der Zoll? Wenn jetzt aber mein Arzt auf seinen Namen Minox Foam aus den USA bestellt, welches zwar hier nicht zugelassen ist, der Wirkstoff aber schon und er ja Mediziner ist, wird er mit dem Zoll Probleme haben?
Habe schon mehrere Stunden verbracht und keine Antwort im Netz gefunden. Welches Gesetz regelt das eigentlich?
Danke für jeden Kommentar!
Hallo Smile

Es spielt keine Rolle, wer das im Ausland bestellt.
Die Einfuhr und der Vertrieb von Medikamenten, die in D keine Zulassung der Gesundheitsbehörde haben, sind gesetzlich verboten.

Zitat:

Wenn jetzt aber mein Arzt auf seinen Namen Minox Foam aus den USA bestellt, welches zwar hier nicht zugelassen ist, der Wirkstoff aber schon...

Der Wirkstoff Minoxidil ist hier zugelassen für Medikamente gegen Bluthochdruck.
Ausnahme: Regaine, das gegen HA ausgewiesen ist und in Apotheken zu beziehen ist.

Der Foam hat in seiner Zusammensetzung noch keine Zulassung als *Mittel* gegen HA erhalten und somit ist es verboten, ihn einzuführen.


Liebe Grüße, Mona Smile



Viele Grüße,
Mona
_______________

Team Alopezie.de
mona@alopezie.de
05741-9096906
Hallo,
da muss ich aber mal nachhaken. Ich denke, dass diese Argumentation nicht richtig sein kann.
Zum einem ist es üblich, dass Ärzte Medikamente für andere Erkrankungen verschreiben als diese zugelassen sind. Z.b. verschreiben viele Ärzte Amantadin (ein Antiparkinsonmittel) gegen chronische Müdigkeit, obwohl dieses gar nicht dafür zugelassen ist.
Zum anderen ist das Minoxidil zur Haarausfallbekämpfung in Deutschland zugelassen. Bei der Zulassung geht man immer vom Wirkstoff aus, nicht von der Anwendungsform, z.B. ist Ibuprofen als Wirkstoff gegen Entzündungen zugelassen, dabei ist es vollkommen unerheblich ob es als Infusion, Tablette oder Zäpfchen dagereicht wird. Dem Hersteller wurde der WIRKSTOFF zugelassen, nicht die Darreichungsform!
Deshalb denke ich schon, dass man Minox Foam im Ausland bestellen kann (für den Eigengebrauch), da Minoxidil bereits in Deutschland zugelassen... Wie will der Zoll da argumentieren?
Was meint ihr dazu?
Also ich denke, dass der Foam als eigenes Arzneimittel gilt. Gleicher Wirkstoff hin oder her. Das braucht eine Zulassung - sonst gäbe es den Foam doch längst in Europa!
Grund dafür, dass es ihn noch nicht gibt, kann nur ein laufendes Zulassungsverfahren sein.
Aber vielleicht wissen wir bald mehr, ich habe bei Pfizer gefragt.
Die meisten EU-Länder regeln den Import nicht so protektionistisch wie Deutschland. Meines Wissens nach kann man z.B. nach England und Frankreich verschicken lassen, zumindest bieten Händler das an, die ansonsten nicht in Länder versenden, in denen es Probleme gibt. Von dem was ich gelesen habe kassiert der Zoll dort die Mehrwertsteuer (17.5% in England), beschlagnahmt werden aber nur gewerbliche Sendungen größerer Mengen. Auch eine Verschreibungspflicht ist kein Problem.

Dann einfach von dort von jemandem nach Deutschland durchs EU-Binnengebiet schicken lassen, und schon hat sich deine Frage erübrigt.
Inzwischen dürfte durch internationale Foren o.ä. ja so ziemlich jeder irgendwen kennen, der sowas für einen durchschleusen kann.
Zur Baumansicht dieses Themas wechseln Ein neues Thema erstellen Antwort abschicken
Gehe zum Forum:
  


aktuelle Zeit: Di. Juni 09 11:36:34 MESZ 2026

Insgesamt benötigte Zeit, um die Seite zu erzeugen: 0.01101 Sekunden