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Leistungsbezug Jobcenter [Beitrag #395947] :: Wed, 13 September 2017 11:15 Zum nächsten Beitrag gehen
Ich habe da mal ein Problem und erhoffe mir Rat von euch.

Es ist so, dass ich im vergangenen Jahr für fünf Monate Leistungen vom Jobcenter erhalten habe. Ende Dezember 2016 habe ich mich in der Woche vor Heiligabend "abgemeldet", die Chefin von dem Laden dort meinte damals, dass das noch ausreichend sei und kein Geld mehr für Januar überwiesen werde. Prima!

Dann wurde allerdings doch Geld an mich überwiesen und es wurden natürlich auch die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Ab Januar musste ich mich dann selbst krankenversichern. Den Leistungssatz Januar habe ich ganz normal ans Jobcenter zurücküberwiesen. Dann ging es noch um die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 114 €, die ich ebenfalls zurückbezahlen sollte. Ich habe dann bei meiner Krankenkasse angerufen und gefragt, ob sie das Geld nicht entsprechend an mich oder gleich ans Jobcenter zurücküberweisen könnten, woraufhin die Sachbearbeiterin verneinte und darauf hinwies, dass das so einfach bzw. nicht möglich sei. Das Geld wurde vom Gesundheitsfonds mehr oder weniger einfach "geschluckt".

Dann habe ich dem Jobcenter telefonisch mitgeteilt, dass ich das Geld (die 114 €) nicht aus eigener Tasche zahlen werde. Des Weiteren habe ich mehrmals versucht mit dem entsprechenden Sachbearbeiter zu telefonieren (vergebens). Irgendwann habe ich aufgegeben und auch nichts mehr von denen gehört und dachte das Ding sei erledigt.

Gestern, also ein Dreivierteljahr!!! später, kam dann die erste Mahnung mit dem Hinweis, dass ich jetzt 119€ (5€ Mahngebühr) bezahlen solle.

Ich sehe nicht ein dieses Geld zu zahlen, weil wenn die ursprüngliche Zahlung nicht rausgegangen wäre, so wie man mir das gesagt hat, wäre das Ganze gar nicht erst passiert. Was ich nicht getan habe, ist es schriftlichen Widerspruch dagegen im Januar einzulegen, wobei ich mich schon frage, ob das allzu viel gebracht hätte.

Ja, wie bereits gesagt, sehe ich nicht ein das Geld aus eigener Tasche an dieses dämliche Jobcenter zu zahlen.

Eure Meinungen dazu?

[Aktualisiert am: Wed, 13 September 2017 11:16]




Fin 1,25 mg

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Aw: Leistungsbezug Jobcenter [Beitrag #395950 ist eine Antwort auf Beitrag #395947] :: Wed, 13 September 2017 11:45 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen


welche KK?

und man macht nichts telefonisch Dead

wer schreibt der bleibt....








[Aktualisiert am: Wed, 13 September 2017 11:56]




Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""

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Aw: Leistungsbezug Jobcenter [Beitrag #395951 ist eine Antwort auf Beitrag #395950] :: Wed, 13 September 2017 11:52 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
https://www.heimat-krankenkasse.de/home.html




Fin 1,25 mg

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Aw: Leistungsbezug Jobcenter [Beitrag #395954 ist eine Antwort auf Beitrag #395951] :: Wed, 13 September 2017 12:08 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen


na ja..diese mini-krankenkassen... Arrow

es gibt nicht geschluckt


stelle einen antrag nach § 26 SGB IV

nimmst dir dieses formular

https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15436/Datei/159/Antrag-Beitragserstattung.pdf

veränderst den kopf mit pdf xviewer indem du blanko felder drüber machst und drückst es aus







Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""

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Aw: Leistungsbezug Jobcenter [Beitrag #395957 ist eine Antwort auf Beitrag #395950] :: Wed, 13 September 2017 12:10 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
pilos schrieb am Wed, 13 September 2017 11:45


welche KK?

und man macht nichts telefonisch Dead

wer schreibt der bleibt....



Gut, unterm Strich interessiert das keinen, aber du kannst dir nicht vorstellen wie schlecht es mir damals ging. Telefonieren war da nun mal die leichter durchzuführende Handlung.




Fin 1,25 mg

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Aw: Leistungsbezug Jobcenter [Beitrag #395958 ist eine Antwort auf Beitrag #395957] :: Wed, 13 September 2017 12:16 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Schnitzelchen schrieb am Wed, 13 September 2017 13:10


Gut, unterm Strich interessiert das keinen,


doch..vor allem wenn es fristen gibt...hast du nix in der hand






Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""

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Aw: Leistungsbezug Jobcenter [Beitrag #395962 ist eine Antwort auf Beitrag #395947] :: Wed, 13 September 2017 12:50 Zum vorherigen Beitrag gehen
Warum überweist du nicht einfach das Geld und die Sache ist erledigt? So viel sind 119,- ja nun auch nicht.


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