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icon4.gif   Bezug und Handel mit Arzneimitteln - Strafvorschriften [Beitrag #624] :: Sun, 13 November 2005 10:05 Zum nächsten Beitrag gehen
Wir weisen aus gegebenen Anlass auf folgende Strafvorschriften im Deutschen Arzneimittelgesetz (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) hin:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/amg_1976/

AMG 1976 § 95 Strafvorschriften Embarassed

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
4. entgegen § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 oder 3 Satz 1 mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt,
5. Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 47 Abs. 1 an andere als dort bezeichnete Personen oder Stellen oder entgegen § 47 Abs. 1a abgibt,
...

(2) Der Versuch ist strafbar.

AMG 1976 § 96 Strafvorschriften Embarassed

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
14. ohne Erlaubnis nach § 52a Abs. 1 Satz 1 Großhandel betreibt,


AMG 1976 § 97 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine der in § 96 bezeichneten Handlungen fahrlässig begeht
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
14. entgegen § 50 Abs. 1 Einzelhandel mit Arzneimitteln betreibt,
...

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Es sollte zudem jedem klar sein, das die Strafverfolgungsbehörden inzwischen die Möglichkeiten haben, über die Telekommunikationsdaten an den Autor von Postings im Internet und/oder Mails heranzukommen. Shocked

Wir erwarten daher von jedem Forumsteilnehmer, dass er oder sie sich an die Gesetze hält!

Positiv formuliert:
Der Bezug von Arzneimitteln aus dem Ausland - auch von verschreibungspflichtigen Mitteln - ist nicht perse gesetzeswidrig. Nach dem AMG 1976 § 73 Verbringungsverbot Absatz (3) ist ein Bezug durch öffentliche Apotheken und Weitergabe an den Endverbraucher rechtmäßig. Bei verschreibungspflichtigen Produkten ist hierfür eine Verordnung nötig. Insofern spricht nichts dagegen, sich hier über Bezugsquellen auszutauschen, ggfs. eine Verordnung zu besorgen (der Arzt kann ja "generisch" verordnen) und dann über eine öffentliche Apotheke zu bestellen ...

Das Anbieten von leeren Faltschachteln, Beipackzetteln usw ist ebenfalls unproblematisch - jeder kennt die Handy-Dummys von Ebay.

Es mag natürlich auch noch den einen oder anderen Grund geben, sich im Forum über Restbestände zu äußern. Da gibt es Fragen zur Haltbarkeit, zu möglichen Wegen der Entsorgung & Vernichtung, usw., usw., usw.

Negativ formuliert:
Wer hier apotheken- oder rezeptpflichtige Medikamente zum Verkauf anbietet oder Kaufgesuche postet, muss mit Konsequenzen rechnen.
Beispielsweise ist es inakzeptabel, dass bloß das Wort "Verkaufen" durch "entsorgen" ersetzt wird oder ähnliches. Wenn ein Thread eine deutliche Kaufs- oder Verkaufsabsicht vermittelt, müssen wir handeln.

Das oben genannte gilt natürlich auch nicht für Kosmetik-/Pflegeprodukte, wobei sich die Einstufung nach den deutschen Gesetzen richtet.

Alles andere allerdings müssen und werden wir löschen, wenn auch die rechtliche Verantwortung klar beim Autor liegt!

Diskission zu diesem Thread nur hier:
http://www.alopezie.de/fud/index.php/m/627/0050866097dc52672 032ee5708cf320e/#msg_627

[Aktualisiert am: Thu, 04 June 2015 06:03]




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icon5.gif   Beispiele aus der Praxis: Was können wir nicht stehen lassen? [Beitrag #41083 ist eine Antwort auf Beitrag #624] :: Tue, 19 September 2006 22:38 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Hier erscheint eine klare Negativliste von Formulierungen, die wir nicht überlesen können und daher editieren müssen:

Zitat:

Hallo, biete folgende Medikamente zur Entsorgung an:
- 1 Produkt
- 2 Produkt
- etc.

Anbieten = verkaufen, verkaufen = nicht erlaubt; ganz gleich, ob da "entsorgen" steht oder nicht.

Zitat:

Hat wer Proscar zu entsorgen?

Zitat:

Ich entsorge und vernichte für euch xxx.

Entsorgen dürfen nur Apotheker.

[Aktualisiert am: Thu, 05 October 2006 14:40]


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Re: Beispiele aus der Praxis: Was können wir nicht stehen lassen? [Beitrag #115543 ist eine Antwort auf Beitrag #41083] :: Wed, 02 April 2008 09:10 Zum vorherigen Beitrag gehen
Zitat:

Hier erscheint eine klare Negativliste von Formulierungen, die wir nicht überlesen können und daher editieren müssen:


LEERE Packungen / Flaschen usw...

Auch hier müssen wir unterdessen ein klares NEIN aussprechen.
Die "Sammelleidenschaft" nimmt krass überhand, so dass wir reagieren müssen, bevor uns allen daraus ggf. ein nachhaltiges Problem entsteht.



Grüße von Mona





Viele Grüße,
Mona
_______________

Team Alopezie.de
mona@alopezie.de
05741-9096906

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