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@alopezie.de --->und was ist mit koks? dürfen wa doch noch oder? ;D [Beitrag #671 ist eine Antwort auf Beitrag #627] :: So., 13 November 2005 21:08
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Quick
Beiträge: 1406 Registriert: November 2005
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oT
[Aktualisiert am: So., 13 November 2005 21:08]
0,5mg Avo(stopped since 2.8.06),NEM, since 16.8.06 1,25mg finasterid, 50ug T4, Rogaine 2%,
He-MaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaN
Et es wie et es, et kütt wie et kütt, und et hätt noch immer jot jejange
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Re: Bezug und Handel mit Arzneimitteln - Strafvorschriften [Beitrag #9671 ist eine Antwort auf Beitrag #627] :: Mo., 30 Januar 2006 03:02
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patrick
Beiträge: 23 Registriert: Januar 2006 Ort: niedersachsen
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Also nix gegen allgemeine Hinweise auf Strafvorschriften, aber so wie das hier dargestellt wird, stimmt´s natürlich nicht...
Man muss schon das Gesetz genau lesen:
Die hier genannten Vorschriften verweisen zunächst immer auf weitere Voraussetzungen in anderen Paragraphen ("wer entgegen § 47 Abs. 2 Satz 1 bezieht"
Die entsprechenden Paragraphen geben hier erst Aufschluß darüber, wer überhaupt als "Täter" in Frage kommt (sog. persönlicher Anwendungsbereich). Das sind durchweg nur Pharmahersteller, Ärzte usw.
Es ergibt sich, dass das AMG gar nicht den Zweck verfolgt, den Verbraucher zu bestrafen, sondern ihn vielmehr zu schützen, und zwar davor, dass er in Deutschland von Ärzten, Pharmaherstellern und Co. schlecht, bzw. falsch medikamentiert wird. Dementsprechend richtet sich das Gesetz auch nur an solche Personen! Nicht jedoch an den Verbraucher!
Also keine Angst vor dem AMG...
Anders sieht es dagegen mit dem BtMG aus, also zB bei Steoriden, anabolika, etc. Aber das steht auf einem anderen Blatt, und wahrscheinlich zu Genüge in anderen Foren
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Re: Bezug und Handel mit Arzneimitteln - Strafvorschriften [Beitrag #9733 ist eine Antwort auf Beitrag #9671] :: Mo., 30 Januar 2006 16:14
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Quick
Beiträge: 1406 Registriert: November 2005
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nichts desto trotz werden alle die offen medikamente zum verkauf anbieten oder offen angeben das sie das medikament "XY" kaufen möchten editiert.
Quick
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AMG Bezug und Handel mit Arzneimitteln - Strafvorschriften [Beitrag #9744 ist eine Antwort auf Beitrag #9671] :: Mo., 30 Januar 2006 17:31
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alopezie.de
Beiträge: 1819 Registriert: November 2005
Power Member *** Admin
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Das liegt wohl ein Mißverständnis vor.
Pharma-Großhändler, Apotheken und Ärzte (und einige andere) haben - unter jeweils definierten Bedingungen - eine "Positiv-Erlaubnis" zum Bezug und evtl. Handel von Arzneimitteln - siehe § 47 (1)
Sie dürfen dies auch nur zweckmäßig tun - siehe § 47 (2)
Die Nichtnennung von Patienten bedeutet nicht automatisch "gesetzloser Raum" - sondern schlichtweg das grundsätzliche Verbot für Bezug und/oder Handelstätigkeit - soweit dies nicht im Rahmen des AMG durch den erlaubten Abgabekanal erfolgt.
Ausgenommen ist lediglich der Bezug aus dem EU-Raum aus Apotheken im Versandweg, sowie die Mitnahme als persönlicher Reisebedarf (steht auch irgendwo im AMG)
Das es in der Praxis im Einzelfall keine Rechtsverfolgung ergibt, dürfte ähnlich wie beim illegalen Download zu sehen sein. Die Behörden haben schlichtweg keine Zeit hierfür.
Alopezie.de -
Foren Haarausfall und Haartransplantation
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