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Anspruch auf Kur? [Beitrag #10504] :: Sun, 29.04.12 09:23
Hallöchen,

während des allmorgendlichen rumsurfen im Netz kam ich auf die Idee, inwiefern unsere Probleme eine Kur rechtfertigen.

Als Beamtin aber auch als ziviler habe ich ja bei medizinischer Indikation einen Anspruch auf eine Heil- oder Präventivkur.

Das Gesetz sagt:

(1) Kuren werden aufgrund ärztlicher Indikation durchgeführt, wenn der Zweck der Heilbehandlung nur durch eine Kur und nicht durch eine Krankenhausbehandlung oder sonstige ärztliche Maßnahmen erreicht oder wesentlich gefördert und beschleunigt werden kann. Eine erneute Kur kann frühestens nach Ablauf von vier Jahren nach Durchführung der vorhergehenden Kur gewährt werden, es sei denn, dass eine vorzeitige Gewährung nach ärztlicher Feststellung dringend notwendig ist.


Ich selbst falle unter die Heilfürsorge und muss nix zahlen, aber habe auch ziemliche bürokratie, falls ich mal irgendwas brauche. Bei Perücken hab ich das ja schon raus und nehme was ich kriege Wink.

Bei mir wurde nebenbei ein zu hoher Blutdruck festgestellt, sodass ich momentan meinen LKW-Führerschein verschieben muss für 6mon. Das ist ärgerlich, da ich diesen später für meine Verwendung in der Materialbewirtschaftung benötige. Außerdem habe ich ja allgemein Probleme mit meinem Gewicht durch die Schilddrüsenunterfunktion und bekomme ja ab nächste Woche noch neue Tabletten (Ciclosporin), die in mein Immunsystem eingreifen.

Ich für meinen Teil werde meinen Arzt drauf ansprechen, der unterschreibt eigentlich alles, aber er ist nicht die einzige Instanz. Als Grund der Kur würde ich angeben, das ich ja Dienstfähiger bin, wenn ich fit werde und mal 5-10 KG abnehme.

Vielleicht habt auch Ihr Erfahrungen mit Bürokratie und könnt mir ein paar Tips geben?

Gruß Andrea

[Aktualisiert am: Sun, 29 April 2012 09:24]




http://westerwaldfuechsin.wordpress.com/ Blog und Bericht, meine Erfahrungen für Euch

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