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Schadensersatz bei übermäßiger Narbenbildung zB durch FUT [Beitrag #104788] :: So, 05.07.15 15:19 Zum vorherigen Beitrag gehen
Nicht gerade selten kommt es vor, dass Haartransplantationen aus Sicht des behandelten Patienten „schief gegangen sind". Der Klassiker hierbei sind wohl Breitnarbenbildung u./oder zu lange Narbe am Hinterkopf, schlechte Narbenbildung überhaupt wie auch schlecht „designte", unnatürlich wirkende Haarlinie oder ungenügende Dichte usw.

Damit verbindet sich die Frage, wann ich als Patient berechtigter Weise Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld habe gegen die Klinik, bei der der misslungene oder gar entstellende Ersteingriff vorgenommen worden ist.

RA Christoph Bomke aus Berlin geht dieser Frage in einem Beitrag in unserem neuen Experten-Blog Haartransplantation nach

[Aktualisiert am: So, 05 Juli 2015 15:29]




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