Re: @sancho&glockenspiel [Beitrag #13761 ist eine Antwort auf Beitrag #13749] :: Mo., 06 März 2006 10:19 
Hast Du denn schon für die neue Periode irgendetwas gezahlt? Falls nicht und Du Dein Argument vorgebracht und erklärt hast, dass Du Dich nicht an den Vertrag gebunden siehst, müsste das eigentlich reichen. Nach Deiner Argumentation besteht ja dieser Vertrag gar nicht mehr, muss also auch nicht gekündigt und es muss den darin stipulierten Pflichten nicht nachgekommen werden. Bei der Änderung des Wohnsitzes (Außerordentliche Kündigung) wäre das etwas andres, daher würde ich es fortlassen. Natürlich kannst Du im Übrigen nochmal schreiben (auf das erste Schreiben Bezug nehmend)wie Du es oben angibst. Ich würde aber eher bei der ersten Argumentation bleiben. (§ 308 Nr. 5 BGB-> unterlassener Hinweis):
http://www.alopezie.de/fud/index.php/m/9049/927/0///fee19f8b b0896480af1e2818fb322223/#msg_9047
Wenn Du das schreibst, keine Beiträge zahlst und die daraufhin schweigen, heisst dies eigentlich, dass sie es hinnehmen.
http://www.alopezie.de/fud/index.php/m/9049/927/0///fee19f8b b0896480af1e2818fb322223/#msg_9047
Wenn Du das schreibst, keine Beiträge zahlst und die daraufhin schweigen, heisst dies eigentlich, dass sie es hinnehmen.
[Aktualisiert am: Mo., 06 März 2006 11:40] vom Moderator
Re: @sancho&glockenspiel [Beitrag #13767 ist eine Antwort auf Beitrag #13761] :: Mo., 06 März 2006 12:16 
Re: @sancho&glockenspiel [Beitrag #13774 ist eine Antwort auf Beitrag #13767] :: Mo., 06 März 2006 13:20 
Re: @sancho&glockenspiel [Beitrag #13775 ist eine Antwort auf Beitrag #13767] :: Mo., 06 März 2006 13:31 
Schreib ihnen, dass Du diesen Fitneßcenter nicht mehr besuchen wirst und seit längerer Zeit nicht mehr besuchst. Dann schreib:
"Da Sie unterlassen haben, mich darauf hinzuweisen, dass meine Frist beginnt und dass mit dem Ablauf dieser Frist automatisch die Vertragsverlängerung eintritt, sehe ich mich nicht mehr an den Vertrag gebunden (§308 Nr. 5 BGB)."
Nichts zahlen!
Re: @sancho&glockenspiel [Beitrag #13776 ist eine Antwort auf Beitrag #13774] :: Mo., 06 März 2006 13:32 
| glockenspiel schrieb am Mon, 06 März 2006 13:20 |
ich persönlich denke, das mit den 3 monaten würde nie durchgehen, die Informationspflicht jedoch absolut... auch würde ich nicht zahlen vorerst, denn sonst käme ja eine konkludente (stillschweigende) Vertragsannahme in Frage... |
Ja, genau in diesem Sinne hab ich Quick ja schon geraten.
[Aktualisiert am: Mo., 06 März 2006 13:46] vom Moderator
Re: @sancho&glockenspiel [Beitrag #13778 ist eine Antwort auf Beitrag #13776] :: Mo., 06 März 2006 14:00 
-=] Zurück zum Anfang [=-
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