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Arbeitsrecht / Personalrecht [Beitrag #220374] :: Mi., 01 Februar 2012 16:18 Zum nächsten Beitrag gehen
Mich interessiert sowohl für Privatwirtschaft, öffentlichen Dienst und weitere Eigentumsformen: besteht eine Pflicht alle Bewerber bei Ausschreibungen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen (es sei denn sie sind offensichtlich vollkommen ungeeignet) und besteht eine Pflicht Absageschreiben zu verschicken ?
Aw: Arbeitsrecht / Personalrecht [Beitrag #220377 ist eine Antwort auf Beitrag #220374] :: Mi., 01 Februar 2012 16:53 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Man kann kaum alle zum Vorstellungsgespräch einladen und diese Termine auch wahrnehmen, das ist oft gar nicht möglich. Eine Absage mit Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist wohl kaum vorgeschrieben, in meinen Augen aber selbstverständlich.

[Aktualisiert am: Mi., 01 Februar 2012 16:54]



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Aw: Arbeitsrecht / Personalrecht [Beitrag #220395 ist eine Antwort auf Beitrag #220374] :: Mi., 01 Februar 2012 18:39 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Improvement schrieb am Wed, 01 February 2012 17:18
Mich interessiert sowohl für Privatwirtschaft, öffentlichen Dienst und weitere Eigentumsformen: besteht eine Pflicht alle Bewerber bei Ausschreibungen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen


nein

Zitat:
und besteht eine Pflicht Absageschreiben zu verschicken ?


ja




Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG.  Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""
Aw: Arbeitsrecht / Personalrecht [Beitrag #220398 ist eine Antwort auf Beitrag #220396] :: Mi., 01 Februar 2012 18:51 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Improvement schrieb am Wed, 01 February 2012 19:49
Steht das auch wirklich so irgendwo geschrieben (sprich Gesetz / Rechtsprechung) ?


vielleicht formulierst du deine frage fallbezogen und nicht so allgemein Exclamation




Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG.  Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""
Aw: Arbeitsrecht / Personalrecht [Beitrag #220400 ist eine Antwort auf Beitrag #220398] :: Mi., 01 Februar 2012 19:00 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Die Frage ist ja wohl nicht so schwer zu verstehen. Das schaffst Du.

Es geht darum, ob es nur guter Brauch oder allgemein üblich ist, dass Absageschreiben verschickt werden oder ob Arbeitgeber dies müssen, ob sie wollen oder nicht. Wie oben beschrieben, habe ich gelesen, dass auch Widerspruch eingelegt werden kann gegen Absagen, was ja nicht möglich wäre, wenn man gar nicht erst eine Absage erhält. Mich würde auch interessieren, ob es erlaubt ist Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einzuladen, wenn die Stelle bereits vergeben ist (also entweder ein Bewerber bereits eine Zusage hat oder aber sogar die Verträge schon unterschrieben sind).

[Aktualisiert am: Mi., 01 Februar 2012 19:00]

Aw: Arbeitsrecht / Personalrecht [Beitrag #220401 ist eine Antwort auf Beitrag #220400] :: Mi., 01 Februar 2012 19:46 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Improvement schrieb am Wed, 01 February 2012 20:00
Die Frage ist ja wohl nicht so schwer zu verstehen. Das schaffst Du.

Es geht darum, ob es nur guter Brauch oder allgemein üblich ist, dass Absageschreiben verschickt werden oder ob Arbeitgeber dies müssen, ob sie wollen oder nicht. Wie oben beschrieben, habe ich gelesen, dass auch Widerspruch eingelegt werden kann gegen Absagen, was ja nicht möglich wäre, wenn man gar nicht erst eine Absage erhält. Mich würde auch interessieren, ob es erlaubt ist Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einzuladen, wenn die Stelle bereits vergeben ist (also entweder ein Bewerber bereits eine Zusage hat oder aber sogar die Verträge schon unterschrieben sind).



und dieses ganze sammelsurium "der wohl nicht so schwer zu verstehen sei"...soll man sich selbst ausdenken..oder muss man schon gedanken lesen können... Exclamation


Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG.  Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""
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