Aw: Zahnzusatzversicherung [Beitrag #293839 ist eine Antwort auf Beitrag #293837] :: Do., 13 Februar 2014 21:41 
Aw: Zahnzusatzversicherung [Beitrag #293841 ist eine Antwort auf Beitrag #293839] :: Do., 13 Februar 2014 22:15 
dreg schrieb am Thu, 13 February 2014 21:41
Es tut mir leid, aber das KANN ich so nicht stehen lassen
Deiner Ansicht nach, bekommt man also generell nur Probleme durch mangelnde Mundhygiene?
Das Du Zahnfleischprobleme oder aber auch Wurzelentzündungen oder sogar Fisteln auch MIT hervorragender Mundhygiene bekommen kannst scheint Dir neu zu sein.
Wenn Du bereits ein akutes zahnärztliches Problem hast, bedenke bitte die allgemeine Wartezeit (meistens 8 Monate), die Zahnstaffel (welche Leistungen werden in welchem Versicherungsjahr erbracht) und das "Problem" sollte der Krankenkasse noch nicht gemeldet bzw. Du noch nicht in Behandlung sein
Ich mach zweimal im Jahr Professionelle Zahnreinigung - Krankenkasse übernimmt 80% der Kosten, dann braucht man auch eigentlich keine Zusatzversicherung, natürlich gründlich putzen...
Es tut mir leid, aber das KANN ich so nicht stehen lassen
Deiner Ansicht nach, bekommt man also generell nur Probleme durch mangelnde Mundhygiene?
Das Du Zahnfleischprobleme oder aber auch Wurzelentzündungen oder sogar Fisteln auch MIT hervorragender Mundhygiene bekommen kannst scheint Dir neu zu sein.
Wenn Du bereits ein akutes zahnärztliches Problem hast, bedenke bitte die allgemeine Wartezeit (meistens 8 Monate), die Zahnstaffel (welche Leistungen werden in welchem Versicherungsjahr erbracht) und das "Problem" sollte der Krankenkasse noch nicht gemeldet bzw. Du noch nicht in Behandlung sein
Aw: Zahnzusatzversicherung [Beitrag #293842 ist eine Antwort auf Beitrag #293837] :: Do., 13 Februar 2014 22:20 
Aw: Zahnzusatzversicherung [Beitrag #293843 ist eine Antwort auf Beitrag #293842] :: Do., 13 Februar 2014 22:29 
Deswegen
Zitat:
Und nun kommt mir ja nicht, mit Zahnzusatz-Versicherungen a la Ergo OHNE Wartezeit, da habt Ihr eine äußerst sagen wir mal bescheidene Zahnstaffel
Zitat:
Üblicherweise wird bei einer Zahnzusatzversicherung zwischen allgemeinen und besonderen Wartezeiten unterschieden. Die allgemeinen Wartezeiten, welche 3 Monate betragen, gelten üblicherweise im Bereich der Zahnzusatzversicherung für den Leistungsbestandteil Zahnbehandlung, während die besonderen Wartezeiten, welche 8 Monate nach Versicherungsbeginn enden, für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten.
Und nun kommt mir ja nicht, mit Zahnzusatz-Versicherungen a la Ergo OHNE Wartezeit, da habt Ihr eine äußerst sagen wir mal bescheidene Zahnstaffel
[Aktualisiert am: Do., 13 Februar 2014 22:31] vom Moderator
Aw: Zahnzusatzversicherung [Beitrag #294539 ist eine Antwort auf Beitrag #293841] :: Fr., 21 Februar 2014 09:01 
Aw: Zahnzusatzversicherung [Beitrag #295225 ist eine Antwort auf Beitrag #293837] :: Do., 27 Februar 2014 17:27 
Aw: Zahnzusatzversicherung [Beitrag #295243 ist eine Antwort auf Beitrag #293837] :: Do., 27 Februar 2014 19:18 
Aw: Zahnzusatzversicherung [Beitrag #296043 ist eine Antwort auf Beitrag #295225] :: Do., 06 März 2014 14:18
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