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Internetdienste müssen die Namen anonymer Nutzer nicht an Privatpersonen herausrücken. Dies entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Fall von grundsätzlicher Bedeutung.

weiter lesen: http://web.de/magazine/digitale-welt/sicher-im-netz/19086820-bgh-weist-auskunftsanspruch-internet-portal-zurueck.html#.channel2_3.BGH%20st%C3%A4rkt%20Anonymit%C3%A4t%20im%20Netz.267.4266



10/2010 = 3200 Grafts FUE - Prohairclinic
10/2011 = 3000 Grafts FUE - Prohairclinic
11/2012 = 1000 Grafts FUE (BHT) - FUE Hairtransplant
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