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...diese Frage kam mir letztens als ich einen Bericht über Samumeds SM04554 gelesen habe.

Angenommen dieses "Medikament" bzw. Topical würde in den USA von der FDA zugelassen, so würde der europäische Konsument da doch gar nicht rankommen da für D die Zulassung fehlt?

Würde mich mal generell interessieren wie das abläuft.

Im Netz habe ich mal diese Aussage gefunden, weiß aber nicht ob sie für diesen Fall zutreffend ist:

Zitat:
Ausnahmen von dem Verbringungsverbot

Das Verbringungsverbot für nicht zugelassene oder registrierte Arzneimittel gilt nicht für die Einbringung von Arzneimitteln im Rahmen einer Einreise für den persönlichen Bedarf (Reisebedarf, siehe hierzu unten) sowie für eine Bestellung von Arzneimitteln über eine in Deutschland ansässige Apotheke nach § 73 Absatz 3 AMG. Für eine solche Apothekenbestellung von ausländischen Fertigarzneimitteln ist unter anderem Voraussetzung, dass hinsichtlich des Wirkstoffs und der Wirkstärke keine gleichartigen Arzneimittel in Deutschland zur Verfügung stehen. Sollen diese Arzneimittel aus Drittstaaten bezogen werden, die nicht zur Europäischen Union oder den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen) gehören, ist ungeachtet der Art des Arzneimittels immer die Vorlage einer ärztlichen Verschreibung erforderlich.


http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/einfuhr-von-arzneimitteln.html

Dabei geht es ja nicht nur um kosmetische Probleme. Was wäre wenn es sich um lebenrettendes Medikament handelt? Kann ja nicht angehen dass ein deutscher Patient da nicht rankommt.

[Aktualisiert am: Mi., 05 August 2015 17:14]



doch das geht

auf rezept vom arzt und über eine internationale apotheke, kann man sämtliche in der pampa zugelassene arzneien bestellen

und selbst für ein mittel welches weltweit nicht zugelassen ist, geht das genau so...arzt, apotheke

http://www.vfa.de/de/patienten/artikel-patienten/behandlung-mit-medikamenten-die-noch-nicht-zugelassen-sind.html







Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG.  Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""
Bis-2018-Norwood-null schrieb am Fri, 07 August 2015 00:02
Das heisst, dass Ärzte auch Medikamente verschreiben dürfen, die NIRGENDWO auf der Welt zugelassen sind? Laughing


https://de.wikipedia.org/wiki/Therapiefreiheit




Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG.  Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""
pilos schrieb am Thu, 06 August 2015 23:08
Bis-2018-Norwood-null schrieb am Fri, 07 August 2015 00:02
Das heisst, dass Ärzte auch Medikamente verschreiben dürfen, die NIRGENDWO auf der Welt zugelassen sind? Laughing


https://de.wikipedia.org/wiki/Therapiefreiheit



Warum müssen die Patienten sich dann selbst z.B. Ukrain spritzen? Das ZDF berichtete...
Der Arzt darf es zwar verschreiben, aber nicht verabreichen.
Wenn das nicht absurd ist.. Pistole


forschungsgruppe-aga.xobor.de
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