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Dienstplan Arbeitgeber und seine Pflichten [Beitrag #404570] :: Wed, 31 January 2018 18:37 Zum nächsten Beitrag gehen
Hallo Leute,

eins vorab: mein Arbeitgeber ist ein totaler Saftladen.

Nun zu dem Punkt, der mich total aufregt: Es wird ein Schichtplan seitens des Arbeitgebers für den gesamten Monat erstellt. Innerhalb des laufenden Monats werden in großer Regelmäßigkeit Änderungen vorgenommen. Diese Änderungen werden unter anderem (nicht immer zwar, weil zu blöde/zu chaotisch) im Plan vermerkt. Dieser Plan auf dem die Änderungen vorgenommen werden, hängt durchaus sogar aus.

Was mich maßlos ärgert ist die Tatsache, dass man auf diese ständigen Änderungen nicht hingewiesen wird. Als Spruch kommt dann immer "hängt doch aus - musst du gucken". Soll ich jeden Tag gucken, ob sich was geändert hat und womöglich für morgen auf mich zutrifft Dead Was ist wenn ich mal einen Tag bzw. mehrere Tage nicht anwesend bin und gar nicht die Möglichkeit habe raufzugucken? Jedes Mal anrufen? Dead

Nun zur entscheidenden Frage: Es ist doch die Pflicht des Arbeitgebers mich rechtzeitig über Änderungen zu informieren und das auch ordentlich zu kommunizieren oder sehe ich das falsch? Es muss doch in irgendeiner Form einen konkreten Hinweis geben und es kann doch v.a. nicht angehen, dass ich als Arbeitnehmer jeden Tag aufs neue auf den Plan "zu gucken habe" Question

Es geht drunter und drüber, weil die es nicht auf die Reihe kriegen das ordentlich zu kommunizieren.




Fin 1,25 mg

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Aw: Dienstplan Arbeitgeber und seine Pflichten [Beitrag #404571 ist eine Antwort auf Beitrag #404570] :: Wed, 31 January 2018 19:13 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Also prinzipiell darf dein Arbeitgeber nur 4 Tage vorher und bei besonderer Notlage den dienstplan ändern. Allerdings sieht die Praxis natürlich ganz anders aus.

Meist wird der dienstplan ja auch nicht auf Grund des AG geändert, sondern vom Schichtleiter oder der leitenden Schwester, weil jmd krank ist. Dann sollte man auch die Solidarität mit im Auge behalten.

Prinzipiell sollte man aber kosten/nutzen abwägen. Solltest du durch die dienstplanänderungen erhebliche Nachteile haben (Vernachlässigung der Familie, oder ständiges absagen der Terminen) dann solltest du selbst aktiv werden, musst dann aber auch damit rechnen das jede Menge Stress auf dich zu kommt. Wenn allerdings dein größtes Problem ist, dass du täglich den dienstplan checken musst, dann gibt es sicherlich einfachere Lösungen (dienstplan online z.B.).
Wenn du zum Beispiel mal 4 Tage nicht auf Arbeit bist und der Plan geändert wird, ist das nicht dein Problem wenn du nicht informiert wirst. Da sollte man dann auch mal Charakter zeigen und nicht erscheinen, denn der AG kann nicht willkürlich über dein Privatleben entscheiden.

In beiden Fällen würde aber sicher schon ein gespräch helfen. Und zwar eins, bei dem nicht schon von Anfang an die Fronten verhärtet sind. Verbitterte Gespräche in der raucherpausd mit Kollegen oder in Foren, mögen vielleicht seelische Entlastung bringen, erhöhen aber meist noch den Frust und tragen nicht zur Problemlösung bei.


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Aw: Dienstplan Arbeitgeber und seine Pflichten [Beitrag #404575 ist eine Antwort auf Beitrag #404570] :: Wed, 31 January 2018 20:05 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen


https://www.frag-einen-anwalt.de/dienstplanaenderung-ohne-bescheid-zu-bekommen--f186777.html

https://www.betriebsrat.com/br-forum/46084/dienstplanaenderung-ohne-zu-fragen



aber ich meine...ist dein arbeitgeber noch nicht in das zeitalter der genitalisierung angekommen...pardon ich meinte digitalisierung Wink

[Aktualisiert am: Wed, 31 January 2018 20:08]




Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""

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Aw: Dienstplan Arbeitgeber und seine Pflichten [Beitrag #404582 ist eine Antwort auf Beitrag #404575] :: Wed, 31 January 2018 21:30 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
pilos schrieb am Wed, 31 January 2018 20:05
pardon ich meinte digitalisierung Wink


Thumbs Up

Es könnte einfach eine Whatsapp-Gruppe erstellen und da reinposten wenn sich was ändert...




"Der Plural von 'Anekdote' ist nicht 'Evidenz'."
- Alan I. Leshner

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Aw: Dienstplan Arbeitgeber und seine Pflichten [Beitrag #404591 ist eine Antwort auf Beitrag #404582] :: Wed, 31 January 2018 23:28 Zum vorherigen Beitrag gehen
Pandemonium schrieb am Wed, 31 January 2018 21:30
pilos schrieb am Wed, 31 January 2018 20:05
pardon ich meinte digitalisierung Wink


Thumbs Up

Es könnte einfach eine Whatsapp-Gruppe erstellen und da reinposten wenn sich was ändert...



Dann besteht aber das Problem, dass man tatsächlich 24/7 erreichbar ist. Aus sowas resultiert dann, dass der Chef immer nochmal schnell was dienstliches fragen kann, oder ganz kurzfristig nochmal ein Diensttausch angefragt werden kann.

Natürlich, solche Anfragen kann man ablehnen, aber die meisten machen es dann halt doch, sonst wäre dieses ganze rumgemauschel ja nicht überall Gang und gäbe.


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