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Hi,

da meine bisherige, bislang gut funktionierende Proscar-Quelle in Spanien nicht mehr funktioniert, habe ich mich ein bißchen im Bereich Arzneimittelversand umgetan.

Unversehens sind mir dabei natürlich - u.a. hier im Forum - Beiträge über den Weg gelaufen, denen zufolge öfters solche Sendungen vom deutschen Zoll unter Verweis auf Rezeptpflicht ersatzlos *eingesackt* worden sind - also keine Pillen und Knete futsch.

Meine Frage: Darf der Zoll das so ohne Weiteres? Immerhin ist es doch wohl so, daß man beim Bezug eines v.pflichtigen Medikamentes das Rezept *der Apotheke* aushändigt, nicht der Polizei, nicht dem Verfassungsschutz, nicht der Post und auch nicht dem Grünflächenamt.

Meiner Meinung nach ist es rechtswidrig, wenn der Zoll unter Verweis auf die Annhame, daß beim Bezug rezeptpflichtiger Arzneimittel aus dem Ausland grundsätzlich der Versuch der Umgehung des deutschen Arzneimittelgestzes vorliegt, solche Sendungen nach Lust & Laune ersatzlos einzieht.

Gibte es im Forum nicht einen diesbezüglich hinreichend Rechtskundigen, der das beurteilen und geeignete Rechtsmittel aufzeigen kann?


Viele Grüße

JS
 
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