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Startseite » Off topic » Off topic allgemein » sind kleinere Drogendelikte im Jugendalter im erweiterten Führungszeugnis vermerkt?
Moin Forum, mal eine Frage an die, sich mit Recht auskennen, hab jetzt eine Vollzeitstelle als Sozialpädagoge und muss mein Führungszeugnis vorlegen, dieses ist ohne Eintrag, weiß aber nicht, ob das normale, oder das erweiterte verlangt wird, vom erweiterten war nicht die Rede.
Falls es aber doch verlangt wird, stehen darin auch kleinere Delikte die per Jugendstrafrecht mit Sozialstunden, wie bei mir BTMG, 2 mal, oder nur gravierende Sachen, wie Gewalt- und oder Sexualdelikte?
 
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