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Haarverlust, Mittel gegen Haarausfall (Finasterid, Minoxidil), Haarersatz





Startseite » Off topic » Off topic allgemein » Ab 1.11 tritt in Kraft: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Mit dem SBGG könnt Ihr einfach euer Geschlecht ändern. Es dürfte einfacher sein von der Krankenkasse die Kostenübernahme für ein Haarsystem, Fin oder Transplantation zu begründen, wenn man sich zuvor als Frau hat umschreiben lassen.
Auch ein möglicher Einzug zum Millitärdienst lässt sich im Verteidigungsfall umgehen. Wir sollen ja "Kriegstüchtig" werden, daher schon mal darüber nachdenken. Muss jedoch 2 Monate vor der Einberufung erfolgt sein (§9).
Interessant auch bei Quotenregelungen (§7) z.B. bei zu besetzenden Vorständen etc.

https://www.buzer.de/SBGG.htm

[Aktualisiert am: Mi., 16 Oktober 2024 13:48]



10/2010 = 3200 Grafts FUE - Prohairclinic
10/2011 = 3000 Grafts FUE - Prohairclinic
11/2012 = 1000 Grafts FUE (BHT) - FUE Hairtransplant
 
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