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icon4.gif   Bezug und Handel mit Arzneimitteln - Strafvorschriften [Beitrag #624] :: Sun, 13 November 2005 10:05 Zum vorherigen Beitrag gehen
Wir weisen aus gegebenen Anlass auf folgende Strafvorschriften im Deutschen Arzneimittelgesetz (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) hin:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/amg_1976/

AMG 1976 § 95 Strafvorschriften Embarassed

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
4. entgegen § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 oder 3 Satz 1 mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt,
5. Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 47 Abs. 1 an andere als dort bezeichnete Personen oder Stellen oder entgegen § 47 Abs. 1a abgibt,
...

(2) Der Versuch ist strafbar.

AMG 1976 § 96 Strafvorschriften Embarassed

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
14. ohne Erlaubnis nach § 52a Abs. 1 Satz 1 Großhandel betreibt,


AMG 1976 § 97 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine der in § 96 bezeichneten Handlungen fahrlässig begeht
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
14. entgegen § 50 Abs. 1 Einzelhandel mit Arzneimitteln betreibt,
...

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Es sollte zudem jedem klar sein, das die Strafverfolgungsbehörden inzwischen die Möglichkeiten haben, über die Telekommunikationsdaten an den Autor von Postings im Internet und/oder Mails heranzukommen. Shocked

Wir erwarten daher von jedem Forumsteilnehmer, dass er oder sie sich an die Gesetze hält!

Positiv formuliert:
Der Bezug von Arzneimitteln aus dem Ausland - auch von verschreibungspflichtigen Mitteln - ist nicht perse gesetzeswidrig. Nach dem AMG 1976 § 73 Verbringungsverbot Absatz (3) ist ein Bezug durch öffentliche Apotheken und Weitergabe an den Endverbraucher rechtmäßig. Bei verschreibungspflichtigen Produkten ist hierfür eine Verordnung nötig. Insofern spricht nichts dagegen, sich hier über Bezugsquellen auszutauschen, ggfs. eine Verordnung zu besorgen (der Arzt kann ja "generisch" verordnen) und dann über eine öffentliche Apotheke zu bestellen ...

Das Anbieten von leeren Faltschachteln, Beipackzetteln usw ist ebenfalls unproblematisch - jeder kennt die Handy-Dummys von Ebay.

Es mag natürlich auch noch den einen oder anderen Grund geben, sich im Forum über Restbestände zu äußern. Da gibt es Fragen zur Haltbarkeit, zu möglichen Wegen der Entsorgung & Vernichtung, usw., usw., usw.

Negativ formuliert:
Wer hier apotheken- oder rezeptpflichtige Medikamente zum Verkauf anbietet oder Kaufgesuche postet, muss mit Konsequenzen rechnen.
Beispielsweise ist es inakzeptabel, dass bloß das Wort "Verkaufen" durch "entsorgen" ersetzt wird oder ähnliches. Wenn ein Thread eine deutliche Kaufs- oder Verkaufsabsicht vermittelt, müssen wir handeln.

Das oben genannte gilt natürlich auch nicht für Kosmetik-/Pflegeprodukte, wobei sich die Einstufung nach den deutschen Gesetzen richtet.

Alles andere allerdings müssen und werden wir löschen, wenn auch die rechtliche Verantwortung klar beim Autor liegt!

Diskission zu diesem Thread nur hier:
http://www.alopezie.de/fud/index.php/m/627/0050866097dc52672 032ee5708cf320e/#msg_627

[Aktualisiert am: Thu, 04 June 2015 06:03]




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