[Aktualisiert am: Mo., 19 November 2012 17:34] vom Moderator
[Aktualisiert am: Mo., 19 November 2012 17:34] vom Moderator
[Aktualisiert am: Mo., 19 November 2012 12:19] vom Moderator
Anmerkungen von meiner Seite aus zu diesem unschönen Fall
Nachdem dieser Patient bereits in der Vorgeschichte mit Drohungen gegen meine Person reagiert hat, habe ich die Angelegenheit in die Hände von Fachanwälten gelegt.
Dave hat gegen den Rat von Fachleuten agiert. So wird ein Schuh draus.
Und in welcher Verantwortung steht Andreas Krämer, als Vermittler und Berater, in punkto deiner Beurteilung?
[Aktualisiert am: Mo., 19 November 2012 18:39]
Andreas Krämer schrieb am Mon, 19 November 2012 11:34Anmerkungen von meiner Seite aus zu diesem unschönen Fall
Nachdem dieser Patient bereits in der Vorgeschichte mit Drohungen gegen meine Person reagiert hat, habe ich die Angelegenheit in die Hände von Fachanwälten gelegt.
Dave erzählte mir, dass er viel Geld bezahlen würde, um den Status vor der Haartransplantation wiederzuerlangen. Werbung für ihre Tätigkeit bzw. die HT - Branche sieht sicherlich anders aus.
[Aktualisiert am: Mo., 19 November 2012 19:09]
Die Beiträge wurden auf Wunsch von Dave herausgenommen.
Auch aus juristischen Gründen ist dies sinnvoll.
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Trotzdem noch einige Anmerkungen:
Leider ist dies ein Fall, der mal wieder zeigt wie schwierig es ist einen Patienten zufrieden zu stellen. Damit will ich gar kein Urteil über die Arbeit des Arztes vornehmen, das ist zum heutigen Zeitpunkt schwer möglich.
Es gibt natürlich Erwartungen an das Ergebnis einer Transplantation, vor allem dann wenn man viel Geld in einen guten Arzt investiert.
Aber gerade dann, wenn etwas aus der eigenen Sicht nicht so läuft wie man es sich wünscht, sollte man ganz dringend mit den Beteiligten Kontakt aufnehmen und deren Meinungen und Vorschläge auch ernsthaft abwägen.
Man kann natürlich auch fragen, ob ein Arzt Wünsche eines Patienten nach einer besonders hohen Haardichte hätte überhaupt erfüllen sollen, aber auch hier gibt es natürlich einen breiten Ermessensspielraum, und nach einer entsprechenden Aufklärung des Patienten über mögliche Risiken dürfte hier einem Arzt kaum ein Vorwurf zu machen sein.
Was mich aber persönlich extrem beunruhigt ist die Tatsache, dass ein Patient seinen Wünschen durch Gewaltdrohungen Nachdruck verleihen tut. Man mag über alles andere diskutieren können. Hier ist für mich einfach kein Verständnis vorhanden.
Nach meiner persönlichen Meinung wird der Patient in einigen Monaten ein ganz passables Ergebnis aufweisen. Vielleicht noch eine kleine Korrektur, aber zumindest ich kann keinen Grund erkennen warum es nicht für den Patienten noch ein gutes Ende nehmen kann. Es setzt aber auch voraus, dass er Hilfsangebote annimmt und ein bisschen Geduld mitbringt.
Hoffen wir es für ihn.
[Aktualisiert am: Mo., 19 November 2012 20:31]
Also ich habe
- das Bild angeschaut
- das Aufnahmedatum berücksichtigt
Es ist nun einmal so, dass nach maximal sieben Monaten ein Endergebnis nicht festzustellen ist, und gerade Haare die nach dem Ausfall nachwachsen noch klein und fast unsichtbar sind.
Die Verlängerung der vorliegenden Haare führt gerade in den letzten Monaten zu deutlichen Veränderungen in der Optik
Ich bin nicht Jesus, erhebe auch keinen Anspruch darauf - sondern verweise im wesentlichen darauf die übliche Zeit bis zu einer Bewertung abzuwarten.
Und wenn Arzt und Berater Hilfe anbieten würde ich als Patient diese auch in Anspruch nehmen und nicht mit Gewaltdrohungen Geld herauspressen wollen.
Umgekehrt kann ich nicht nachvollziehen, wie man zum heutigen Zeitpunkt "nach eigener Aussage" als solide Grundlage für derartig harsche Kritik annehmen kann. Shock-loss als Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht ... sehr gewagte These ... würde mich schon mal interessieren woher diese Idee kommt ...
[Aktualisiert am: Mo., 19 November 2012 22:04]
Selbstverständlich ist Shock-Loss meist eine Folge von Behandlungsfehler, etwa wegen zu dichtes Setzen der verpflanzten Follikel im Empfängerbereich (Dense Packing). Oder aber durch Traumatisierung des Spender- oder Empfängerbereichs durch Entnahme und Verpflanzung einer zu hohen Anzahl von Haarfolikel in sog. "Megasessions". Auch das Verwenden nicht optimaler Instrumente oder Techniken
kann Ursache bleibenden Haarverlusts sein.
...Aber natürlich sind wir da wieder beim Ausgangspunkt, und das sind die Erwartungen. Die Industrie der Haartransplantation lebt davon, mit wunderbar dicht gepackten Haaren den Patienten vorzugaukeln, er könne für möglichst viel Geld 20 Jahre jünger werden. Gerade Ärzte wie dieser Doc mit dem Lizenzentzug sind Meister darin Hoffnungen zu wecken...
Anmerkungen von meiner Seite aus zu diesem unschönen Fall
- Erst nach 12 Monaten kann ein Resultat endgültig beurteilt werden
- Es wurde meine eindeutige Empfehlung und Warnung zum Thema "Graftanzahl", und letztendlich die von mir vorab mit dem Kunden festgelegte und schriftlich fixierte Graftanzahl, vorenthalten
- In Bezug auf die Graftanzahl wurde vor Ort entgegen meiner Beratung und Einbuchung eine andere Graftanzahl aufgrund ausdrücklichem und schriftlich dokumentiertem Wunsch des Patienten umgesetzt
- Der Patient forderte frühzeitig das Geld zurück - und zwar nicht vom Arzt, sondern von meiner Person, auch wurden zunächst jegliche Angebote seitens Dr. Mwambas zur "vor Ort-Begutachtung" in Brüssel abgelehnt
- Ärzte besprechen in der Regel erst dann Kulanzangelegenheiten, wenn das Resultat feststeht, sprich: Nach Ende der 12 Monatsmarke, nicht aber bereits nach 6-7 Monaten
Nachdem dieser Patient bereits in der Vorgeschichte mit Drohungen gegen meine Person reagiert hat, habe ich die Angelegenheit in die Hände von Fachanwälten gelegt.
So toll finde ich den Service des ehrenwerten Herrn Andreas Krämer nicht. Deutsche Staatsbürger für medizinische Behandlungen ins Ausland zu lotsen, obwohl dies mit
unabsehbaren juristischen Risiken verbunden ist, ist wahrlich keine Leistung.
[Aktualisiert am: So., 25 November 2012 16:46]
nicht sichergestellt ist, dass der Patient mögliche Schadenersatzforderungen
im Heimatland geltend machen kann. Dies ist übrigens ganz einfach zu bewerkstelligen,
indem als Gerichtsstandort Deutschland vereinbart wird.
[Aktualisiert am: Mo., 26 November 2012 09:28]
Noch was: Haartransplantationen (FUE's) sind nicht medizinisch indiziert. Es handelt sich um rein kosmetische Eingriffe, die keine chirurgische Grundausbildung voraussetzen. Sie darf also formaljuristisch jeder Frisör durchführen. Das mag erschrecken, ist aber (derzeit) rechtens. Nur bei FUT verhält sich die Skalpentnahme anders.
Ich würde als Vermittler keinen deutschen Staatsbürger ruhigen Gewissens für eine kostenintensive und riskante medizinische Behandlung ins Ausland vermitteln, wenn^
nicht sichergestellt ist, dass der Patient mögliche Schadenersatzforderungen
im Heimatland geltend machen kann. Dies ist übrigens ganz einfach zu bewerkstelligen,
indem als Gerichtsstandort Deutschland vereinbart wird.
(Habe mein Studium übrigens schon vor vielen Jahren abgeschlossen, Sie brauchen nicht frech zu werden).
Betäubungsspritzen darf aber nur ein Arzt setzen.
christianpeter schrieb am Sun, 25 November 2012 16:59Ich würde als Vermittler keinen deutschen Staatsbürger ruhigen Gewissens für eine kostenintensive und riskante medizinische Behandlung ins Ausland vermitteln, wenn^
nicht sichergestellt ist, dass der Patient mögliche Schadenersatzforderungen
im Heimatland geltend machen kann. Dies ist übrigens ganz einfach zu bewerkstelligen,
indem als Gerichtsstandort Deutschland vereinbart wird.
(Habe mein Studium übrigens schon vor vielen Jahren abgeschlossen, Sie brauchen nicht frech zu werden).
Ich wollte nicht frech sein zu dir liebes Peterchen, bitte verzeih mir ! Dann zähle doch mal 5 gute Ärzte in Deutschland auf wo die Patienten hingehen sollen ! In der ganzen Branche werden oftmals OP´s noch bar bezahlt, die OP´s per Handschlag besiegelt - ebenso wie Vereinbarungen bezüglich Nachbesserungen oder Rückzahlungen. Es gab schon mehrere Juristen hier die so wie du argumentiert haben, merke dir einfach, dass man verlorene Grafts nicht zurück bekommt.
Gruss fineliner
fineliner schrieb am Mon, 26 November 2012 17:46christianpeter schrieb am Sun, 25 November 2012 16:59Ich würde als Vermittler keinen deutschen Staatsbürger ruhigen Gewissens für eine kostenintensive und riskante medizinische Behandlung ins Ausland vermitteln, wenn^
nicht sichergestellt ist, dass der Patient mögliche Schadenersatzforderungen
im Heimatland geltend machen kann. Dies ist übrigens ganz einfach zu bewerkstelligen,
indem als Gerichtsstandort Deutschland vereinbart wird.
(Habe mein Studium übrigens schon vor vielen Jahren abgeschlossen, Sie brauchen nicht frech zu werden).
Ich wollte nicht frech sein zu dir liebes Peterchen, bitte verzeih mir ! Dann zähle doch mal 5 gute Ärzte in Deutschland auf wo die Patienten hingehen sollen ! In der ganzen Branche werden oftmals OP´s noch bar bezahlt, die OP´s per Handschlag besiegelt - ebenso wie Vereinbarungen bezüglich Nachbesserungen oder Rückzahlungen. Es gab schon mehrere Juristen hier die so wie du argumentiert haben, merke dir einfach, dass man verlorene Grafts nicht zurück bekommt.
Gruss fineliner
Glaube nicht, dass es in Deutschland an Spezialisten für Haartransplantationen mangelt, denn tatsächlich sind Haartransplantationen aus medizinischer Sicht
keine besonders anspruchsvollen Behandlungen (lediglich arbeitsintensiv). Daher
dürfen Haartransplantationen (u.a.) auch von Dermatologen vorgenommen werden.
Selbstverständlich kann und sollte eine Gerichtsstandsvereinbarung bei medizinischen Behandlungen im Ausland erfolgen. Noch wichtiger ist es aber, deutsches Recht als das bestimmende zu vereinbaren (Rechtswahlklausel).
Zitat:Selbstverständlich kann und sollte eine Gerichtsstandsvereinbarung bei medizinischen Behandlungen im Ausland erfolgen. Noch wichtiger ist es aber, deutsches Recht als das bestimmende zu vereinbaren (Rechtswahlklausel).
So einen Unsinn habe ich hier bisher nur von User Desmond gelesen (wo isser eigentlich?). Kein vernünftiger Arzt, Unternehmer, you name it..., wird einem solchen Quatsch zustimmen. Gerichtsstand ist dort, wo die Leistung erbracht wird. Du suggerierst hier den User komplett falsche Sicherheiten. Juristisches Halbwissen hilft hier niemanden. Danke.
Nochmals, es handelt sich um nicht notwendige, rein kosmetische Eingriffe. Mitnichten sprechen wir von medizinischen Handlungen (FUT Stripentnahme mal ausgeschlossen).
[Aktualisiert am: Do., 29 November 2012 01:40]

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