Hallo Kuki,
nur grundsätzlich: In der Schönheitschirurgie schuldet der Anbieter die verinbarte Leistung, nicht das Gefallen. In Deinem Fall heißt das: Sind zu wenig Grafts gesetzt hat der Anbieter ein Problem sofern Du nachweisen kannst, daß Du für eine gewisse Menge bezahlt hast und die nicht eingesetzt wurden. Anders ist das bei Pauschalangeboten "wir transplantieren so viel , wie möglich zum Preis von......) Da sieht es schlechter aus, da die vereinbarte Leistung erbracht wurde.
Deine ersten Schritt sollten also wie folgt aussehen:
1. Schriftliche Anforderung Deiner Patientenakte (jeder Patient hat ein Recht darauf seine Patientenakte in Kopie zu erhalten. In dieser Akte sollte enthalten sein wer operiert hat, die Beteiligten, der Verantwortliche, der Op Bericht, die Menge usw. evtl Fotos vor und nach der Behandlung und ganz wichtig der medizinische Aufklärungsbogen unterschrieben von Dir und dem behandelnden Arzt. Es könnte sein, daß Du für die Kopien 15 E bezahlen musst.
Anhand von Fotos (auch jetzt noch) kannst Du in etwa nachvollziehen wie viel transplantiert worden ist. Weicht die
transplantierete Zahl von der dokumentierten ab, so solltest Du ein persönliches Gespräch in Ruhe suchen.
Ist das nicht fruchtbar, dann bleibt nur der Weg zum Juristen. Aber wie gesagt:
Hattest Du ein Pauschalangebot (und Du solltest ja einen Auftrag haben) und bist Du ausreichend über alle Risiken aufgeklärt wird es schwieriger.
Beste Grüße
[Aktualisiert am: Di., 02 Mai 2017 11:13]