prof schrieb am Wed, 28 November 2012 09:21Zitat:Selbstverständlich kann und sollte eine Gerichtsstandsvereinbarung bei medizinischen Behandlungen im Ausland erfolgen. Noch wichtiger ist es aber, deutsches Recht als das bestimmende zu vereinbaren (Rechtswahlklausel).
So einen Unsinn habe ich hier bisher nur von User Desmond gelesen (wo isser eigentlich?). Kein vernünftiger Arzt, Unternehmer, you name it..., wird einem solchen Quatsch zustimmen. Gerichtsstand ist dort, wo die Leistung erbracht wird. Du suggerierst hier den User komplett falsche Sicherheiten. Juristisches Halbwissen hilft hier niemanden. Danke.
Nochmals, es handelt sich um nicht notwendige, rein kosmetische Eingriffe. Mitnichten sprechen wir von medizinischen Handlungen (FUT Stripentnahme mal ausgeschlossen).
Richtig, welchen Richter sollte man im Ausland davon überzeugen deutsches recht gelten zu lassen? Das ist nicht nur verfassungswiedrig sondern auch absolut befangen....wer verzapft so einen Müll?
Kontaktieren Sie eine Verbraucherschutzorganisation, wenn Sie mir nicht glauben wollen. Das können Sie auch telefonisch machen.





Startseite
Suche
Hilfe
Mitglieder
Registrieren
Anmelden














