Dass sich Kliniken externer Ärzte bedienen ist nichts Neues und wird schon seit jedenfalls den 90iger Jahren durch die seitdem ständig wachsende Zunahme an Schönheitsoperationen und dem damit im Zusammenhang stehend steigenden Bedarf an Ärzten so gelebt.
Im Bereich der Haarchirurgie lässt sich insoweit jedoch seit jüngerer Zeit ein zunehmender Trend feststellen: ganze Teams von ausländischen Ärzten samt ihren nichtärztlichem Personal werden über das Wochenende oder tageweise eingeflogen, um hier in Deutschland im Namen und unter dem Dach von Kliniken haarchirurgische Eingriffe, und zwar sehr oft zu Dumpingpreisen durchzuführen.
Dass billig nicht zwangsläufig gut heißt, ist nichts Neues. Ebenso, dass Qualität seinen Preis hat.
Wie ist nun die Rechtslage bei derartigen Konstellationen, wenn bei für wenig Geld oder Dumpingpreisen die Haartransplantation aus Sicht des Patienten schief gehen?
Mehr in einem neuen Beitrag von RA Ch. Bomke in unserem Experten-Blog